Mitarbeiter - Vater - Kinder alle 14 Tage am Wochenende - muss der Vater dann trotzdem zur Arbeit? Darf die GL ihn dazu zwingen?
Gibt es eine Regelung darüber, dass ein Mitarbeiter, der Vater ist, der getrennt bzw. geschieden ist und sein(e ) Kind(er), aufgrund der Besuchsrecht-Regelung alle 14 Tage am Wochenende hat, von der GL gezwungen werden kann, am Wochenende zu arbeiten (Sa. + So.?) obwohl er an dem Wochenende seine Kinder hat? Unsere Regelarbeitszeit ist Mo.-Fr. Wenn viel zu tun ist, auch am Wochenende. Darf die GL ihn abmahnen, weil er nicht am Sa. und So. zur Arbeit gekommen ist, weil er seine Kinder hat?
Community-Antworten (7)
23.09.2009 um 14:54 Uhr
Hallo festländerin
Da es sich hier wohl um Überstunden handelt muss zunächst geklärt werden, in wie weit der Kollege durch Tarif- /Arbeitsvertrag oder durch eine BV (habt ihr einen BR?) zur Ableistung von Überstunden herangezogen werden kann.
23.09.2009 um 17:17 Uhr
Selbst eine BV kann bestimmte MA nicht zwingen Überstunden zu leisten ! Wenn es aber Arbeitsvertraglich geregelt ist,sieht es ganz anders aus und doch auch hier ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einzuhalten . Soll er es doch auf einer Abmahnung ankommen lassen, mal sehen wie es der AG begrüdet,habt ihr einen BR ? MFG Troisdorfer
23.09.2009 um 18:28 Uhr
@ troisdorfer
rätst du wirklich zur arbeitsverweigerung ?
23.09.2009 um 19:12 Uhr
Ich habe mal unter Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Arbeitsrecht gegoogelt. Da ist ein Link(leider will er sich nicht kopieren und einfügen lassen) der nennt sich Querschnittsthema im......... Vielleicht hilft das ja weiter.
23.09.2009 um 19:26 Uhr
rainerw Meinst du diesen hier? www.familie.dgb.de/pdf/kb_arbeitsrecht.pdf
Ich denke aber, dass der in diesem Fall nciht hilft. Tatsächlich sieht es ohne BR sogar recht schlecht aus für den AN - meine Meinung...
23.09.2009 um 19:37 Uhr
Nein, den meinte ich nicht
23.09.2009 um 19:38 Uhr
dj,
ohne BR ? schauts gaaaanz schlecht aus..........auch meine meinung;-)
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