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Arbeitszeiten ein- und austragen durch BR?

P
Plumperquatsch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Habe eine Frage zum Aufgabenbereich des BR bzw. von EBRM. In unserer Firma kommt es vor, dass Mitglieder des BR als Aufgabe bekommen, die Mitarbeiter in die Arbeitszeitlisten einzutragen, wenn sie ihre Arbeit beginnen und sie auszutragen, wenn sie nach Hause gehen. Der BR soll diese Aufgabe übernehmen, wenn der eigentlich dafür zuständige Mitarbeiter nicht da ist. Darf bzw. muss der BR diese Aufgabe übernehmen? Und darf auch ein Ersatzmitglied für diese Aufgabe herangezogen werden?

Vielen Dank schon einmal und liebe Grüße :-)

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Community-Antworten (2)

D
DocPille

08.03.2011 um 16:38 Uhr

das kann ganz sicher nicht aufgabe des BR sein. ich denke da ist die Personalabteilung in der Pflicht,und wenn die keine Zeit haben, pech gehabt.

S
Südmann

08.03.2011 um 16:57 Uhr

der AG kann einzelnen Mitarbeitern im Rahmen des Direktionsrechts solche Aufgaben übertragen (106 GeWO) also dem AN "plumperquatsch" könnte er die u.U. anweisen

aber in deiner Funktion als Betriebsrat unterliegst du nicht dem Direktionsrecht dem "BR" plumperquatsch" kann er diese Aufgaben weder zuweisen noch gehören sie zu den Aufgaben eines BR gem. BetrVG

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