W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeiten ein- und austragen durch BR?

P
Plumperquatsch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Habe eine Frage zum Aufgabenbereich des BR bzw. von EBRM. In unserer Firma kommt es vor, dass Mitglieder des BR als Aufgabe bekommen, die Mitarbeiter in die Arbeitszeitlisten einzutragen, wenn sie ihre Arbeit beginnen und sie auszutragen, wenn sie nach Hause gehen. Der BR soll diese Aufgabe übernehmen, wenn der eigentlich dafür zuständige Mitarbeiter nicht da ist. Darf bzw. muss der BR diese Aufgabe übernehmen? Und darf auch ein Ersatzmitglied für diese Aufgabe herangezogen werden?

Vielen Dank schon einmal und liebe Grüße :-)

1.03102

Community-Antworten (2)

D
DocPille

08.03.2011 um 16:38 Uhr

das kann ganz sicher nicht aufgabe des BR sein. ich denke da ist die Personalabteilung in der Pflicht,und wenn die keine Zeit haben, pech gehabt.

S
Südmann

08.03.2011 um 16:57 Uhr

der AG kann einzelnen Mitarbeitern im Rahmen des Direktionsrechts solche Aufgaben übertragen (106 GeWO) also dem AN "plumperquatsch" könnte er die u.U. anweisen

aber in deiner Funktion als Betriebsrat unterliegst du nicht dem Direktionsrecht dem "BR" plumperquatsch" kann er diese Aufgaben weder zuweisen noch gehören sie zu den Aufgaben eines BR gem. BetrVG

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Betriebsversammlung

Älter

Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi

änderungskündigung bei geänderten arbeitszeiten? zählt alter arbeitsvertrag was???

Älter

hallo. ich bräuchte bitte eure hilfe. bitte nicht auf irgendwelche § verweisen. ich bin neu hier, und kenn mich noch nicht so gut aus. fall: ein schwerbeh. kollege hat einen arbeitsvertrag mit

Lohnerhöhung zu spät - Über welchen Zeitraum hinweg kann man die zu wenig gezahlten Lohnerhöhungen rückwirkend einfordern?

Älter

Ich habe eine Frage zum Thema Lohnerhöhungen. Den Mitarbeitern unseres Betriebs werden laut Arbeitsvertrag nach jeweils sechs, zwölf sowie 24 Monaten Lohnerhöhungen zugesichert. Nun haben wir folgend

Top Arbeitsbedingungen, Top Arbeitszeiten, Top Gesamtklima - Eure Meinung dazu, wenn dies Eure Arbeitszeiten und Bedingungen wären?

Älter

Hallo, Eure Meinung dazu, wenn dies Eure Arbeitszeiten und Bedingungen wären. Vorher aber noch ein wenig Lektüre: BetrVG, § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte . . . 2) Der Arbeitgeber ha

Arbeitszeitänderung nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit

Älter

Ich arbeite seit 1988 in meinem Betrieb als Abteilungserste Textil, mein Arbeitsvertrag lautet auch dementsprechend, ich hatte 2 Teilzeitmitarbeiterinnen. 2007 entschied sich meine Geschäftsleitung di