Hallo!

Habe eine Frage zum Aufgabenbereich des BR bzw. von EBRM. In unserer Firma kommt es vor, dass Mitglieder des BR als Aufgabe bekommen, die Mitarbeiter in die Arbeitszeitlisten einzutragen, wenn sie ihre Arbeit beginnen und sie auszutragen, wenn sie nach Hause gehen. Der BR soll diese Aufgabe übernehmen, wenn der eigentlich dafür zuständige Mitarbeiter nicht da ist. Darf bzw. muss der BR diese Aufgabe übernehmen? Und darf auch ein Ersatzmitglied für diese Aufgabe herangezogen werden?

Vielen Dank schon einmal und liebe Grüße :-)