W.A.F. LogoSeminare

Zuschläge für Höhe

T
tokurz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,gibt es in einem hochregal in dem der mitarbeiter im stapler bis auf ca 18 meter zur ware hochfährt sowas wie einen höhenzuschlag?

1.50704

Community-Antworten (4)

F
Forentroll

06.03.2011 um 14:03 Uhr

Nur wenn so etwas im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geschrieben ist.

S
Südmann

06.03.2011 um 14:20 Uhr

vermutlich "offtopic", aber Arbeitsschutz ist ja auch ein BR-Thema ;-))

Gelegentlich werden Gabelstapler für Montagearbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen verwendet und ähnlich wie eine Hubarbeitsbühne eingesetzt. Das Befördern oder Anheben von Personen auf Gabelzinken ist nicht erlaubt!

Das Verfahren des Gabelstaplers mit angehobener oder besetzter Arbeitsbühne ist nicht zulässig. Dies gilt nicht:

  1. für Fahrbewegungen zur Feinpositionierung an der Einsatzstelle,
  2. für das Verfahren mit nicht höher als bodenfrei angehobener Arbeitsbühne, sofern ein Haltegriff innerhalb der Kontur der Arbeitsbühne vorhanden ist und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Flurförderzeuges 16 km/h nicht überschreitet,
  3. für Regal- und Kommissionierstapler, die in Regalgängen bestimmungsgemäß mit angehobener Last und Arbeitsbühne verfahren werden dürfen.

http://www.vbg.de/apl/arbhilf/unterw/27_per.htm

T
Tanzbär

07.03.2011 um 16:28 Uhr

@Südmann Gute Antwort, aber an der Frage vorbei. Ich würde euch bitten, vor dem Antworten wirklich die Frage zu lesen und nicht zu schätzen. Eine richtige Antwort wurde ja schon gegeben, was soll das allgemeine Geplänkel, nach dem nicht gefragt wurde ...

S
Südmann

07.03.2011 um 17:42 Uhr

@ Tanzbär

darum schrieb ich ja, vermutlich "offtopic"

so gesehen ist dein Beitrag ebenso obsolet, da zum einen keine Antwort auf die Frage und zum anderen ist auf Belehrungen deinerseits gepfiffen.................

Ihre Antwort