Erstellt am 05.03.2011 um 19:53 Uhr von delagundula
Hallo Marki,
was steht den in deinem Arbeitsvertrag dazu ?
dela
Erstellt am 05.03.2011 um 20:18 Uhr von Südmann
es wäre sogar zulässig, daß eine Verkäuferin sechs Tage die Woche nur "spät" arbeitet,
gesetzlich gesehen
ob sie es laut Arbeitsvertrag müsste, muß man schauen...........
hat dir der BR nicht gesagt, daß er dir aufgrund seiner Mitbestimmungsrechte helfen könnte,
wenn diese Arbeitszeiten dir nicht passen ?
(ich geh mal davon aus, daß bestimmte Arbeitszeiten in deinem Vertrag nicht vereinbart sind)
er hat nämlich großen Einfluß auf den Dienstplan, wenn er möchte
Erstellt am 05.03.2011 um 20:33 Uhr von Marki
das war richtieg wenn er möchte,aber das kann nicht sein dass mann seit Januar nur spät arbeitet,was ist mit dem privat Leben?
Erstellt am 05.03.2011 um 21:15 Uhr von Südmann
na , dann schreib eine Beschwerde nach § 85 BetrVG an den BR, schreib da rein, du findest es ungerecht, ständig "spät"arbeiten zu müssen, dein Privatleben leidet darunter und du findest aus Gerechtigkeitgründen, daß andere Kollegen auch mal "spät" ranmüssen
darauf müsste er dann reagieren