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Schikane und Mobbing - kann der Betriebsrat da was machen?

M
Maiki
Jan 2018 bearbeitet

folgendes: MA war in Urlaub bis einschl. 10.7. Sollte am Mo 11.7. zum Früh-Dienst erscheinen. DPL wurde eine Woche vorher wegen Krankheit von anderen MA geändert auf Spät. PDL schrieb MA einen Brief,den sie Donnerstag abschickte,indem sie ihr die Änderung mitteilte. Nun ist aber MA aus Tschechien und hat den Brief noch ger nicht erhalten. MA ist alleinerziehende und muss tägl. 70 km zur Arbeit fahren Kurz und gut MA machte diese Spät Dienste um des Friedens willen. Im August Plan hat nun MA versch Termine für ihr Kind,die sie schon einigemale verschoben hat-betriebsbedingt. Ihre Wünsche wurden nicht berücksichtigt,obwohl es machbar sei. MA soll nun genau an diesen Tagen(es sind 2Tage) einen Spät mit 4 std Dauer verrichten. MA fühlt sich schikaniert,weil sie auch in anderen Dingen keine ünterstützung erfährt. Sie wandte sich an den BR. Meine Frage,kann BR da was machen? Möchten für alle Beteiligten eine gute Regelung treffen,wie sollte dies aussehen???

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Community-Antworten (4)

K
Kardia

24.07.2005 um 21:33 Uhr

Nimmt der BR denn seine Mitbestimmung wegen der Dienstpläne war? Gehen die Dienstpläne also über den BR bevor sie für die MA ausgehängt werden?

K
Kardia

24.07.2005 um 21:51 Uhr

Ach ja und noch was: Die betroffene Mitarbeiterin kann sich auch vertrauensvoll an den BR wenden und kundtun, dass sie sich schikaniert/gemobbt fühlt vom Vorgesetzten, der die Dienstpläne wie geschildert gestaltet, der BR muss diese Beschwerde, wenn er sie für berechtigt erachtet, an den AG weiterleiten und ihn auffordern, dieses Verhalten der Mitarbeiterin gegenüber zu unterbinden.

O
otto

25.07.2005 um 00:37 Uhr

Guten Abend maiki! Der BR kann nicht nur etwas machen. Nach meiner Meinung muß (!) er tätig werden. Da bin ich derselben Meinung wie Kardia. Es ist doch ganz offensichtlich, daß Ihrem Arbeitgeber die Bedürfnisse der MA völlig egal sind. Es gibt - das hören viele Arbeitgeber höchst ungern - eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber allen Mitarbeitern/innen. Das bedeutet: Soweit betriebliche Belange nicht beeinträchtigt werden, muß der Arbeitgeber die Wünsche der Arbeitnehmer/innen, z.B. bei der Einteilung in Schichtpläne berücksichtigen. Tut er das nicht, ist der BR aufgerufen, beim Arbeitgeber vorstellig zu werden und ihn auf diese Pflicht nachdrücklich hinzuweisen. Gruß otto

U
uli

25.07.2005 um 16:16 Uhr

Hallo Maiki! Habe das gleiche Problem. Habe mit der Gewerkschaft gesprochen. Die sagte mir dasselbe was die Kollegen dir schon geschrieben haben, außerdem könnte man -um präventiv zu handeln- § 85 BetrVG in Anspruch nehmen. LG uli

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