Abmahnung für Betriebsratsratstätigkeit
Hallo Allseits, wir haben ein BR-Mitglied, dass bisher morgens öfter mal zu spät zur Arbeit kommt, meist nur wenige Minuten. Neulich waren es mal 1,5h und dafür gab es eine Abmahnung. Soweit, so gut. Seitdem hat es sich gebessert und kommt immer pünktlich.
Jetzt kam der Kollege an einem Tag zu spät, an dem er laut Dienstplan ausschliesslich als Betriebsrat tätig war. Er hat keinerlei normale Arbeitszeit versäumt, aber er kam fast 10 Minuten zu spät zur BR-Sitzung. Alles kein Problem aus Sicht des BR. Aber überraschend bekam er daraufhin die 2. Abmahnung vom Arbeitgeber. In der Abmahnung wird - wie in der 1. Abmahnung auch schon - auf den wirtschaftlichen Schaden verwiesen. Nun die Frage: kann der Arbeitgeber hier überhaupt eine Abmahnung erteilen? Es ist ja ausschliesslich BR-Tätigkeit und für die kann doch eigentlich nicht abgemahnt werden, oder?
Community-Antworten (7)
18.12.2020 um 07:29 Uhr
Moin Peter Trump, kam er nur 10 Min. zu spät zur Sitzung oder 10 Min. später als der eigentliche Arbeitsbeginn?
Wenn er wieder später kam wie der eigentliche Arbeitsbeginn, kann er natürlich abgemahnt werden. Wie du schreibst wird er doch gar nicht für die BR Arbeit abgemahnt sondern für das Zuspätkommen. Der wirtschaftliche Schaden entsteht dadurch, dass er ja auch für seine BR-Tätigkeit weiter bezahlt wird.
"Er hat keinerlei normale Arbeitszeit versäumt..." -Doch hat er, und das schreibst du weiter oben sogar: "... laut Dienstplan ..." Wenn eure BR-Tätigkeit keine Arbeitszeit ist, dürftet ihr ja auch keine Entgeltfortzahlung bekommen.
18.12.2020 um 10:43 Uhr
Auch das BRM ist zunächst einmal AN und hat sich an seinen Arbeitsvertrag zu halten. Und an alle Regelungen (BV Arbeitszeit) die im Betrieb gelten und dazu zählt genauso das pünktliche Erscheinen am Arbeitsort. Ob er dort dann seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit nach geht oder als "Ersatzzeit" BR Arbeit verrichtet ist da untergeordnet.
Der AN / BRM ist dringend anzuraten, in Zukunft pünktlich zu kommen, sonst riskiert er eine "außerordentliche Kündigung"
18.12.2020 um 11:20 Uhr
Arbeitsbeginn war die BR-Sitzung und die knapp 10 Minuten bekommt der Kollege standardmäßig nicht bezahlt, bzw. über die Jahresarbeitszeit werden die 10 Minuten abgezogen (unbezahlt). Wo ist der wirtschaftliche Schaden?
18.12.2020 um 11:41 Uhr
Wieso sollten diese 10 Minuten nicht bezahlt werden oder irgendwo abgezogen werden?
18.12.2020 um 11:58 Uhr
Hallo Peter Trump,
ich versteh nicht wieso Du dich zwanghaft an einen Strohhalm klammern willst. Ob da ein wirtschaftlicher Schaden war oder nicht, klärt im Zweifel ein Arbeitsgericht
- entweder bei der Kündigungsschutzklage oder wenn das BRM jetzt auf Entfernung der Abmahnung klagen sollte.
ABER - Fakt ist doch Arbeitsbeginn war um 08:00 Uhr (egal ob BR Sitzung oder normaler Arbeitsbeginn) und der Kollege hat erst um 08:10 Uhr gestempelt - PUNKT.
Im übrigen ist es auch ein Schaden - wenn die Sitzung nicht beginne konnte, weil alle anderen BRM schon ab 08:00 bezahlt werden (weil sie ja pünktlich waren)
Warum sollte der BR Kollege jetzt anders behandelt werden als ein "normaler AN.
18.12.2020 um 12:32 Uhr
Pünktlich zu erscheinen ist eine arbeitsvertragliche Pflicht und somit eine Abmahnung zulässig.
18.12.2020 um 13:58 Uhr
Aus Deinen Schilderungen geht hervor das der AG nicht die BR-Tätigkeit abgemahnt hat sonder den verstoss gegen die Arbeitsvertraglichen Pflichten. Wir haben ein ähnliches Problem da unser 1. Nachrücker öftermal zu spät zum Arbeiten kommt. Der AG hat eine fristlose Kündigung ausgesprochen der wir widersprochen haben. Da unser AG auch Fehler gemacht hat ist er nicht zum Gericht gegangen um unseren Beschluss auszusetzen. Der AG mahnt derzeit aber bei dem MA alles ab um später genug Munition zu haben.
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