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BV-besser als Tarifvertrag möglich ?

B
BRUlla
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin recht neu im BR. Wir wollen nun eine BV machen, welche die Schichtarbeit regelt. Wir (BR) wollen die Schichtzuschläge von 19-6 Uhr vereinbaren Der AG sagt dies sei nicht möglich, das dies der Tarifvertrag anderst regelt. Er will ab 20 Uhr. Mir ist "eigentlich" bewusst- das "besser geht immer" gilt - aber bin mir halt nicht sicher.

Drum meine Frage : ist es möglich unsere BV "durchzusetzen" ? viele Grüsse Ulla

2.08706

Community-Antworten (6)

D
Dacani

04.03.2011 um 15:43 Uhr

Hallo,

ich glaube das hier das Günstigkeitsprinzig greift. Weiß aber jetzt nicht in wie fern eine BV geschlossen werden kann zum gleichen Thema obwohl es schon ein TV darüber gibt?

LG

P
Petrus

04.03.2011 um 16:07 Uhr

Steht alles in §77(3) BetrVG. Also in den TV gucken, ob der eine bessere Lösung zulässt...

P
paula

04.03.2011 um 17:38 Uhr

ansonsten als Ergänzumg zu Petrus

im Bereich des Kollektivrechts gilt das in § 77 Abs. 3 BetrVG postulierte Ordnungsprinzip nicht das Günstigkeitsprinzip

B
BRUlla

04.03.2011 um 18:56 Uhr

Hallo, erstmal vielen Dank. Es wäre ja Kollektivrecht (Schichtarbeit in einer Abteilung)- und das Ordnungsprinzip ist mir bewusst. Im TV (Metal-Bayern) beginnt der Schichtzuschlag ab 20 Uhr...

Wenn ich die Antwort von Paula dann richtig verstehe hat der GF recht, wenn er sagt, es ist UNMÖGLICH den Zuschlag früher zu gewähren, richtig oder falsch ?

I
isabell

04.03.2011 um 23:15 Uhr

richtig ist, dass darüber keine bv abgeschlossen werden darf/kann, übertariflich zahlen dürfte der ag so viel er möchte.

A
alterBrummbär

05.03.2011 um 01:36 Uhr

....ein Hintertürchen sehe ich schon, man könnte es über eine Erschwerniszulage steuern.

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