BV-besser als Tarifvertrag möglich ?
Hallo, ich bin recht neu im BR. Wir wollen nun eine BV machen, welche die Schichtarbeit regelt. Wir (BR) wollen die Schichtzuschläge von 19-6 Uhr vereinbaren Der AG sagt dies sei nicht möglich, das dies der Tarifvertrag anderst regelt. Er will ab 20 Uhr. Mir ist "eigentlich" bewusst- das "besser geht immer" gilt - aber bin mir halt nicht sicher.
Drum meine Frage : ist es möglich unsere BV "durchzusetzen" ? viele Grüsse Ulla
Community-Antworten (6)
04.03.2011 um 15:43 Uhr
Hallo,
ich glaube das hier das Günstigkeitsprinzig greift. Weiß aber jetzt nicht in wie fern eine BV geschlossen werden kann zum gleichen Thema obwohl es schon ein TV darüber gibt?
LG
04.03.2011 um 16:07 Uhr
Steht alles in §77(3) BetrVG. Also in den TV gucken, ob der eine bessere Lösung zulässt...
04.03.2011 um 17:38 Uhr
ansonsten als Ergänzumg zu Petrus
im Bereich des Kollektivrechts gilt das in § 77 Abs. 3 BetrVG postulierte Ordnungsprinzip nicht das Günstigkeitsprinzip
04.03.2011 um 18:56 Uhr
Hallo, erstmal vielen Dank. Es wäre ja Kollektivrecht (Schichtarbeit in einer Abteilung)- und das Ordnungsprinzip ist mir bewusst. Im TV (Metal-Bayern) beginnt der Schichtzuschlag ab 20 Uhr...
Wenn ich die Antwort von Paula dann richtig verstehe hat der GF recht, wenn er sagt, es ist UNMÖGLICH den Zuschlag früher zu gewähren, richtig oder falsch ?
04.03.2011 um 23:15 Uhr
richtig ist, dass darüber keine bv abgeschlossen werden darf/kann, übertariflich zahlen dürfte der ag so viel er möchte.
05.03.2011 um 01:36 Uhr
....ein Hintertürchen sehe ich schon, man könnte es über eine Erschwerniszulage steuern.
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