Vorrang Tarifvertrag vor Betriebsvereinbarung
Hallo zusammen,
bei einer Betriebsvereinbarung können diverse Punkte ja nicht geregelt werden, die über einen Tarifvertrag abgedeckt sind, auch wenn sie den AN besser stellen würden.
Unserer Erkenntnis nach gilt das ja auch für Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind. Das heißt, wir müssten bei Erstellung einer BV im Vorfeld prüfen, ob die zu behandelnden Punkte nicht eventuell schon über einen Tarifvertrag geregelt sind.
Wir sind ein Einzelhandelsunternehmen in BW aber nicht tarifgebunden. Wie finde ich heraus, welcher Tarifvertrag ggf. für unsere BV zu beachten ist?
Community-Antworten (2)
17.07.2018 um 12:18 Uhr
Es geht dabei nicht um den einen für euch geltenden Tarifvertrag (den gibt es in aller Regel auch gar nicht), sondern um Themen die gewöhnlich in Tarifverträgen geregelt sind. Typische Beispiele die quasi immer darunter fallen sind die Höhe von Entgelten, Urlaubsanspruch, Wochenstunden etc.
17.07.2018 um 15:03 Uhr
den für den betreffenden Betrieb wohl einschlägigen Tarifvertrag würde ich schon mal anschauen. Denn den nehmen die Gerichte sehr gerne zur Beurteilung dieser Frage her
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