Erstellt am 03.03.2011 um 15:42 Uhr von rtjum
Hallo,
der Einsatz eines Subunternehmers ist erstmal eine unternehmerische Entscheidung gegen die ihr kaum was machen könnt.
Das mit den Stunden versteh ich nicht ihr macht in der einen Woche 55Std Nachtschicht und in der anderen Woche 44Std Tagschicht, hab ich das richtig verstanden?
d.h. im Schnitt jede Woche also 49,5Std minus Pausen, also ca. 46Std.
Jetzt mit dem Subunternehmer macht ihr denn wieviel ??
Fahrt ihr Nahverkehr oder Fernverkehr?
Denn lt Gesetz sind ja nur 9Std Lenkzeit pro Tag (2xpro woche 10Std) möäglich und in 2 aufeinanderfolgenden Woche gesamt nur 90Std)
Wenn Euer Chef damit jetzt also dahin kommt, daß ihr die 90Std nicht mehr überschreitet, hat er also Maßnahmen getroffen, um Gesetze einzuhalten.
Aber wie gesagt, grundsätzlich ist das eine unternehmerische Entscheidung.
Gruß rtjum
Erstellt am 03.03.2011 um 16:32 Uhr von LKWFahrer
Zur Information:
Alle Arbeitszeit, Lenk und Ruhezeiten nach neuester Gesetzeslage werden eingehalten !!!
Wir reden hier von 11 Stunden Schichtzeit (Netto Lenk und Arbeitszeit ca 7-8 Stunden tgl.) der Rest ist entweder Pause oder Bereitschaftszeit, die allerdings bezahlt wird. Die durchschnittliche Arbeitszeit von 48h im Quartal wird strenk kontrolliert und eingehalten.
Mir geht es nur darum, ob wir in der Mitbestimmung sind oder nicht. Ich hatte den Gedanken, das man ja den Dienstplan als BR genehmigen muß, schon allein deswegen den Einsatz des Subunternehmers untersagen kann, da er dort mit draufsteht.
Da wir die Gesetzt einhalten und dieses Schichtmodell so schon seit Jahre fahren und man sich natürlich an das Einkommen gewöhnt hat, wollen wir natürlich diesen Status behalten.
Es kann doch nicht sein, das der AG nun hingeht und aus heiterem Himmel einen Subunternehmer einsetzt und die Stammbelegschaft tlw Urlaub nehmen und weniger Stunden machen muß. Dies ist m.E. schon alleine nach §87BetrVG. Abs3 nicht zulässig.
Desweiteren ist doch eine beauftragung eines Subunternehmers eine personelle Maßnahme die nach § 99 BetrVG Mitbestimmungspflichtig ist, oder???
Bitt um zahlreiche Meinungen.
Danke im Vorraus
Erstellt am 03.03.2011 um 16:57 Uhr von rtjum
und trotzdem ist das eine unternehmerische Entscheidung!
Erstellt am 03.03.2011 um 17:28 Uhr von paula
der Einsatz eines Subunternehmers kann eine Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG sein. Aber schon wenn sich der AG nur minimal anstrengt, wird er bei dem Einkauf einer Spedition dieses Mitbestimmungsrecht vermeiden.
Kommen die MA denn noch auf die 40 Std nach AV? Ansonsten stellt sich die Frage, ob der AG nicht in Annahmeverzug kommt.
Erstellt am 03.03.2011 um 21:17 Uhr von LKWFahrer
Ja die 40 Stunden werden erfüllt, da wir eh mindestens 8 Stunden am Tag bezahlt kommen, sogar wenn wir weniger arbeiten. Ansonsten würde § 615 BGB zählen.
Aber das mit der unternehmeischen Entscheidung kann ich so nicht wirklich glauben. Dann kann er ja einen Sub einstellen der für 5 euronen die Stunde fährt (zB aus den Osteuropäischen Ländern) und uns die Daumen drehen lassen. Das ist doch Mist.
Na ja, wenn es wirklich so ist müssen wir den AG halt anders zur Vernunft bringen. Mir schwebt da schon etwas vor. Werde euch berichten ob es geklappt hat oder nicht.
Danke für die Antworten vorerst
Erstellt am 04.03.2011 um 10:25 Uhr von rkoch
Tja, auch wenns Dir nicht gefällt: Selbst wenn der AG entscheidet den Subunternehmer KOMPLETT zum Fahren einzusetzen und alle Fahrer auf die Straße zu setzen, dann TUT ER DAS. Und zwar vollkommen Rechtwirksam. Er muss dann ggf. nur den Betriebsrat zu einer Betriebsänderung beteiligen, aber das wars dann.
NB: Auch wenn er nur einen Teil der Fahrten durch Subunternehmer durchführen läßt KANN das eine Betriebsänderung darstellen (Definition siehe §111 BetrVG). Stichwort "EINSCHRÄNKUNG des Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen" und "die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben KÖNNEN". Falls diese Definition für Euch zutrifft seid Ihr nach §111 ff. BetrVG im Boot. Ihr könnt dann im Rahmen des Interessenausgleichs/Sozialplans ggf. Einfluss auf den Umfang des Einsatzes von Subunternehmern nehmen. Das größte Problem dürfte sein, das Euer AG die AN ja nach wie vor alle behält und auch voll bezahlt. So lange dieser Zustand von Dauer ist wird schwerlich von "Nachteilen für die Belegschaft" geredet werden können.
Erstellt am 04.03.2011 um 10:40 Uhr von LKWFahrer
Na ja. Gefallen wirds den MA mit sicherheit nicht, aber wir werden weiterschauen. Haben da wie gesagt noch ein paar Interna um Druck aufzubauen. Nach dem Motto. wie Du mir, so ich Dir.
Man könnte sich ja z.B. einig werden, indem man den Wirtschaftsausschuß (den es im Moment nur noch durch 1 Mitglied gibt) einstampft. Der wurde damals von 2 anderen Kollegen gefordert, die aber nicht mehr im Unternehmen tätig sind. Alle anderen waren eh dagegen, auch ich, da ich diesen in einer Betriebsgröße von gerade mal 220 MA für eine reine Geldverbrennungsmaschine halte. Die Unterlagen Bilanzen und alle angeforderten Daten wurden seitens der GL immer rechtzeitig dargelegt, wenn wir es auf einer Betriebsräteversammlung angefordert haben.
Quasi: Der AG zieht den Sub ab und wir schließen den Wirtschaftsausschuß. Das ist doch nicht verwerflich, oder? Gerade weil alle anderen BR Mitglieder dort genau so denken.
Erstellt am 04.03.2011 um 11:36 Uhr von Südmann
nicht verwerflich ?
§ 106 Abs.1 BetrVG schreibt vor, wann ein WA zu bilden ist,
und bei 220 AN muß halt einer her...........
der Umstand, daß die Arbeit in einem WA für "normale Menschen" eher wenig "prickelnd" ist, heißt jetzt nicht, daß man ihn einfach nach Belieben "canceln" dürfte,
weil eh keiner Lust hat, dies zu machen
aber wie so oft, wo kein Kläger, da kein Richter........
Erstellt am 04.03.2011 um 11:50 Uhr von LKWFahrer
§ 106 BetrVG schreibt aber auch vor, das mindestens 1 BR Mitglied im WA sitzen muß. Wenn Sich kein BR Mitglied dazu bereit erklärt kann man eben selbigen auch nicht Gründen, oder??
Aber Du hast schon recht. An für Sich sollte man einen WA Gründen. Hier reicht uns aber die Information der GL.
Und da ein Bekannter von mir Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellter ist. Und man heutzutage die Bilanzen auf www.ebundesanzeiger.de nachlesen kann, weiß ich wovon ich spreche.
Wir sind ein GESUNDES Familien Unternehmen. Die Zahlen passen. Sobald wir mitbekommen, das in irgend einer Weise etwas nicht stimmt, werden wir natürlich entsprechend einen WA ins Leben rufen. Im Moment gibt es aber keinen Anhalt dazu.
Die Fa. hat schon 1 Weltkrieg und mehrere Wirtschaftskrisen mit bravour überstanden. Und das ist in der tat so.
Erstellt am 04.03.2011 um 12:10 Uhr von rkoch
Wenn Sich kein BR Mitglied dazu bereit erklärt kann man eben selbigen auch nicht Gründen, oder??
Falsch. Wenn der BR
a) keine WA gründet
b) der BR kein Mitglied für den BR stellt oder kein BRM diesen Posten übernehmen will
begehen der BR bzw. das BRM einen groben Pflichtverstoß welcher den AG oder die GEW berechtigt den BR vom ArbG auflösen zu lassen bzw. das BRM vom BR ausschließen zu lassen. Natürlich gilt wie immer wo kein Kläger..... aber grundsätzlich ist das ein gefundenes Fressen für den AG einen unbequemen BR loszuwerden.
Erstellt am 04.03.2011 um 12:14 Uhr von Südmann
Also, LKW-Fahrer, versteh mich bitte nicht falsch,
aber ihr geratet hier in gefährliches Fahrwasser
aus der selben Überlegung heraus könntet ihr ja meinen, ab sofort nur noch eine Betriebsversammlung im Jahr abhalten zu müssen,
(jetzt sag nicht, daß ist bei euch sowieso schon so ;-))
denn wenn der BR meint, keine abhalten zu müssen, gibt es ja auch keine
oder ihr meint, nur noch alle zwei Monate eine Betriebsratssitzung abzuhalten,
denn wenn keine einberufen wird, kann ja auch keine stattfinden
spart alles Geld und könnte den AG dazu bringen, den Einsatz von Subs noch ein paar Monate aufzuschieben
die letzte Möglichkeit , Geld zu sparen, wäre schließlich , als BR geschlossen zurückzutreten und keine Neuwahlen abzuhalten
könnte die Subs vielleicht auch noch ein paar Monate vom Betrieb fernhalten
du verstehst, worauf ich hinaus will ?
Rechte und Pflichten aus dem BetrVG sind nicht verhandelbar bzw, sollten nicht auf die Verzichtsliste gesetzt werden.........................
für "Kompensationsgeschäfte" sollte man sich andere Dinge überlegen...........
Erstellt am 04.03.2011 um 13:39 Uhr von LKWFahrer
Ihr habt wohl beide recht. Aber bevor es ausufert. Wir treffen uns mindestens 2-3 mal im Monat halb bis ganztägig im Gremium und nehmen unsere sonstigen PFLICHTEN ordnungsgemäß wahr. Auch die Betriebsversammlungen werden mindestens 2 (oder wie in de Vergangenheit sogar 4-5 abgehalten).
Also ich meine der AG selbst möchte diesen WA ja nicht haben, da er wieß wie teuer der aufs Jahr gesehen ist. Quasi kommen wir ihm dort "entgegen". Aber Du hast schon recht, wenn man noch andere "Kompensationsgeschäfte" in erwägung ziehen sollte.
Alles klar. Ich hab nun WE und wünsche allen BR ein schönes WE und 3 faches Helau Helau Helau ;-)))
Erstellt am 14.01.2020 um 21:03 Uhr von Sommer78
Diese Antwort wurde von "Sommer78" gelöscht.