Subunternehmer und Kurzarbeit - bisher nicht zugestimmt, weil wir der Auffassung sind dass zuerst die Subunternehmer gehen müßten, bevor wir Kurzarbeit machen?
Guten Morgen,
da wir ein neuer BR sind haben wir eine Frage zum Thema Kurzarbeit.
Es sollte bei uns ab Febr.09 Kurzarbeit sein, diesem haben wir bisher aber nicht zugestimmt, weil wir der Auffassung sind das zuerst die Subunternehmer gehen müßten, bevor wir Kurzarbeit machen. Die Arbeiten der Subunternehmer können auch von unseren Mitarbeitern gemacht werden.
Gibt es irgendwo eine Regelung oder BV -Muster dafür und wenn ja, wo kann ich diese finden?
Viele Grüße
Murmel
Community-Antworten (3)
01.02.2009 um 11:09 Uhr
@Murmel bevor Kurzarbeit eingeführt wird, sollten wirtschaftlich weniger schwerwiegende Entscheidungsalternativen zur Verfügung stehen, die dem Arbeitgeber sowie den Arbeitnehmern zuzumuten sind. Siehe § 170 Abs. 1 Nr. 3 mit Abs. 4 SGB III. Dazu gehören auch, 1. Versetzungen von Arbeitnehmern in andere vollarbeitende Abteilungen. 2. Nutzung von im Betrieb zulässigen Arbeitszeitschwankungen. 3.Nichtverlängerung von Zeitverträgen; Abbau von Leiharbeit …….
01.02.2009 um 11:27 Uhr
@Murmel, ergänzend zu @rideback... hier findes zu Eckpunkte zu einer möglichen BV Kurzarbeit, besonders interessant der aushandelbare AG Zuschuss .... bei BR Neulingen, wäre von Vorteil die GEWerkschaft einzuschalten.
04.02.2009 um 07:16 Uhr
Guten Morgen
@ rigdeback und pirat danke für eure Antworten.
Viele Grüße Murmel
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