Betriebsrat und Überstunden
Es gibt eine Betriebsvereinbarung, dass alle Überstunden, die bis zum 31.05.2024 geleistet wurden im September ausgezahlt werden. Grund war die Einführung einer Ampelregelung ab Juni. Ich konnte meine Überstunden (>160) jedoch aus betrieblichen Gründen nicht abfeiern. Den Plan zum Abfeiern konnte ich nicht umsetzen, da eine Prüfung durch eine Kommune plötzlich anberaumt wurde und die jährliche Jahresabschlussprüfung vorverlegt wurde. Ich arbeite alleine in der Buchhaltung. Nun habe ich erfahren, dass der Betriebsrat bei 3 anderen AN die Auszahlung ausgesetzt hat. Ein Abfeiern ist für diese drei weiter möglich. Mir wurde dies heute verweigert. Kann der BR das machen? Eine Auszahlung möchte ich nicht. Mit den Überstunden würde ich nun meine Arbeitszeit reduzieren und mich erholen. Ich bin gesundheitlich sehr angeschlagen.
Community-Antworten (5)
05.09.2024 um 23:26 Uhr
An eine BV müssen sich alle halten. Stellt sich die Frage, woher hier der BR die "Ausnahmen"-Karte haben will.
05.09.2024 um 23:38 Uhr
Ich finde schon merkwürdig, dass BR entscheidet, nicht der Arbeitgeber. Für den wäre es auf Grund der Umstände in Ordnung. Bei den Ausnahmen hat der BR aufgrund der besonderen Umstände entschieden. Die sind wie bei mir betriebsbedingt.
06.09.2024 um 08:51 Uhr
Sprich mit deinem Arbeitgeber. Das entscheidet nicht der Betriebsrat.
06.09.2024 um 10:19 Uhr
Hast Du denn mal mit dem BR darüber gesprochen und nach den Gründen der Ablehnung gefragt?
06.09.2024 um 12:09 Uhr
Ich hätte eher die frage von wem die Auskunft kommt. Manchmal schiebt der AG den BR als Begründung nur vor dabei hatte der garnix damit zu tun. Hatten wir bei uns auch schon wo Mitarbeitern erzählt wurde eine Lohnerhöhung geht nicht der Betriebsrat würde nicht zustimmen.
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