Recht auf Überstunden abfeiern oder muß man Geld nehmen?
Hallo Kollegen, ein Mitarbeiter von uns hat gekündigt.Seine neue Stelle tritt er am 01.07.05 an. Mit der GL ist vereinbart,dass er seine Überstunden abfeiern kann. Er bliebe dann vom 13.06.05 an zuhause.Da es aber jetzt wohl schlecht aussieht mit einem Nachfolger für den Kollegen,möchte die GL die Überstunden ausbezahlen und der Kollege soll bis zum Schluß arbeiten. Weil er aber sonst keinen richtigen Urlaub mehr hat möchte der Kollege lieber abfeiern. Kann er zuhause bleiben,oder hat dass rechtliche Konseqenzen? Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
Community-Antworten (1)
01.06.2005 um 13:32 Uhr
Ist denn irgendetwas bei Euch zum Thema Überstunden ausbezahlen/abbummeln geregelt?
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