Änderungen am Band und neue Vorgabezeit
Hallo zusammen,
unser AG hat an Montagearbeitsplätzen in der Produktion den Ablauf umgestellt. Wir waren nicht informiert und wurden heute erst von Mitarbeitern darauf angesprochen. Nach §87 BetrVG sind wir hier doch mitbestimmungspflichtig, weil diese Umstellung durch andere Vorgabezeiten etc. entgeltrelevant sein kann. Wie ist die weitere Vorgehensweise? Reklamation der Vorgabezeit durch den Mitarbeiter oder durch den BR? Wie könnte so ein Reklamationsschreiben aussehen?
Sind vielleicht echt "blöde" Fragen aber bin ziemlich neu und mir fehlt die Unterstützung im Haus.
Grüsse
Community-Antworten (3)
28.02.2011 um 13:43 Uhr
Ablauf umgestellt heißt nicht auch gleichzeitig neue Vorgabezeit. Diese werden normalerweise dann ermittelt, wenn die MA eingearbeitet sind. Jetzt dürften nur sogenannte Planzeiten (Theorie) hinterlegt sein. Dann müßte aber im Vorfeld eine dementsprechender Antrag beim BR auflaufen.
Wenn die Arbeitsplätze umgestellt werden, geht dies nicht von heute auf Morgen. Da haben anscheinend ein paar BR und MA) gepennt. So etwas geht doch nicht ohne Absprachen, probieren ect. ab.
28.02.2011 um 13:51 Uhr
@sirefes, Metallbetrieb? Der Akkordausschuss sollte (muss!) ab Beginn der neuen Vorgabezeit Akkordstreitigkeiten schriftlich geltend machen. Damit beginnt Durchschnittsbezahlung, solange, bis die Sache geklärt ist!
01.03.2011 um 07:17 Uhr
§ 90 BetrVG, Unterrichtungs- und Beratungsrechte, Satz 3
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