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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sabotage im Betrieb - was tun als BR?

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majojon
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir brauchen dringend einen guten Rat! In unserem Betrieb gibt es ÜBerwachungskameras, um Sabotagen und Diebstählen vorzubeugen. Nun ist sehrwahrscheinlich ein Fall von Sabotage vorgekommen. Wir als Betriebsrat haben uns das Band angesehen und ein Mitarbeiter hält sich an einem Ort auf, der nicht direkt sein Arbeitsplatz ist und macht eine Bewegung zum Material hin, was als Schnittbewegung gesehen werden kann. Genau an dieser Stelle wurde Material zerstört und von der Zeit her kommt es auch hin. Eine halbe Stunde später musste die Maschine gestoppt werden, da der Schnitt im Material bemerkt wurde. In der Zwischenzeit ist niemand anderes auf dem Band zu sehen. Nun wollten wir mit dem Mitarbeiter am Montag reden und ihm die Chance geben, alles zu klären. Wir wissen, daß er vorher Ärger mit einem Kollegen hatte und vermuten eine wütende Kurzschlusshandlung. Das Resultat dieser Sabotage im unentdeckten Fall wäre gewesen, dass es einen Reisser im Material gibt und eine Überstunde angefallen wäre. Im Schlimmsten Fall wären Teile der Maschine beschädigt worden und unser Produkt wäre nicht zeitig fertig geworden.

Wie gehen wir jetzt weiter vor? Wenn wir es der Geschäftsleitung sagen, wird der Kollege sicher entlassen. Was ist wenn wir den Kollegen ermahnen und nichts weitergeben? Einige seiner Kollegen haben sich diese Band diese Nacht schon angesehen um festzustellen, wie das passiert ist. Was ist, wenn wir der GL nichts sagen und irgendwann einer dieser anderen Kollegen sauer auf uns ist und diese Sache dann an entsprechender Stelle anbringt?

Schönes Wochenende, majojon.

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Community-Antworten (15)

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pirat

08.03.2008 um 10:46 Uhr

@majojon

"In dubio pro reo"

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majojon

08.03.2008 um 10:52 Uhr

@Pirat das ist uns schon klar, deswegen wollen wir ja erstmal mit dem Kollegen reden. Es geht nun darum, wie wir uns als BR der GL gegenüber verhalten müssen. Ist so etwas meldepflichtig? Dann wäre der Kollege sofort seinen Job los. Was, wenn wir es nicht melden und die GL bekommt es doch heraus?

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pirat

08.03.2008 um 11:14 Uhr

@majojon Ehrenamt oder "Licence to kill"? Der Betriebsrat ist das gesetzliche Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen ....das ist euere Seite des Spiel! .....Ist so etwas meldepflichtig...diese Frage erübrigt sich, weil ihr nicht die Erfüllungsgehilfen der GL seit und weil ihr keine Beweise habt.! Basta!

S
sabusch

08.03.2008 um 12:12 Uhr

@majojon ..was mich irritiert ist die tatsache, das anscheinend jeder diese überwachungsdaten einsehen kann?? das kann so bestimmt nicht stimmen..seid ihr von der sicherheit? die zusammenhänge sind ein wenig verwirrend..

ansonsten würde ich wie es schon @pirat erläutert hat so etwa verhalten und für die zukunft eventuell richtlinien für die überwachungsdaten einrichten, das jeder die daten einsehen kann ist so bestimmt nicht vorgesehen..

M
matze83

08.03.2008 um 12:13 Uhr

anderer Seits gibt es die vertauensvolle zusammenanrbeit.. Wie sieht die regelung der kameras bei euch aus, gibt es da eine BV? Wieso können Kollegen die Bänder angucken? Hat da jeder Zugriff drauf, wann werden sie gelöscht?

Ich denke ihr solltet, um unanagenehmen Situationen vorzubeugen, mit den Kollegen sprechen, die das Band gesehen haben und gemeinsam überlegen wie ihr aus der nummer raus kommt. Und falls es keine BV gibt, würde ich die schnell machen...

M
majojon

08.03.2008 um 12:27 Uhr

Ich glaube, es gibt keine BV in Bezug auf die Kameras. Aber das sehe ich mir Montag in der Firma mal genau an - ich bin noch nicht so lange im BR. Aber ich weiß, daß die Aufnahmen nach 1 Monat gelöscht werden. Der Recorder steht in einem Raum, der für jeden während der Produktionszeiten zugänglich ist. Mit den anderen Kollegen habe ich gestern noch gesprochen und einer von ihnen wollte den Betreffenden in Ruhe ansprechen. Falls das nichts bringt, werden wir als BR nächste Woche mit ihm reden. @pirat, als Beweis haben wir leider das Band, auf dem der Kollege als einziger zum entsprechenden Zeitpunkt in fragwürdiger Haltung zu sehen ist.

Aber wie schon gesagt, solange wir nicht mit ihm gesprochen habe, fällen wir kein Urteil!

M
matze83

08.03.2008 um 12:34 Uhr

Also wenn es keine BV gibt, solltet ihr sofort rangehen. So kameras öffnen dem AG Tür und Tor zu vielen aktionen... Als erstes solltet ihr dafür sorgen dass der raum nicht mehr zugänglich ist!

Hoffentlich regelt sich die Sache mit dem Kollegen bei Gesprächen und ihr müsst nix unternehmen. Wenn allerdings doch etwas kommt, würde ich das Band nicht als "Beweismittel" sehen, da es bisher Mitbestimmungsfrei aufgenommen wurde. Allenfalls ne abmahnung, bei der ihr eh nix machen könnt.

Aber schaut wirklich dass ihr da ran geht. Wenn du willst, kann ich dir ne BV zum Thema kameras zukommen lassen ( ist zwar net explizit im Produktionsbereich, sondern zugangskontrolle) aber vieles davon wäre nützlich.

M
majojon

08.03.2008 um 13:05 Uhr

@ matze83 das wäre super hilfreich! Wie können wir Kontakt aufnehmen?

P
Peanuts

08.03.2008 um 15:16 Uhr

"Was ist wenn wir den Kollegen ermahnen und nichts weitergeben? " "Aber wie schon gesagt, solange wir nicht mit ihm gesprochen habe, fällen wir kein Urteil!"

Was bildet Ihr Euch eigentlich ein?

Super hilfreich wären Schulungen... wofür ist ein BR zuständig und wofür nicht! Und dann empfehle ich dringenst eine Schulung "Datenschutz im Betrieb"!

"So kameras öffnen dem AG Tür und Tor zu vielen aktionen... "

Hier muss man wohl eher fragen "Wer schützt AN vor Betriebsräten?"

DAH
Der alte Heini

08.03.2008 um 20:36 Uhr

majojon ihr solltet ein Buch Schreiben. Titel, Der Betriebsrat, Polizist, Staatsanwalt und Richter des Betriebes.

S
Spartacus

08.03.2008 um 22:27 Uhr

@ peanuts @ Der alte Heini Gut das euer Beitrag noch erschienen ist-dachte schon bin im falschen Film !

M
majojon

09.03.2008 um 01:06 Uhr

Vielen Dank für Eure sehr hilfreichen Antworten. Das ist ein wirklich sachliches Forum, das ich sicher nicht mehr nutzen werde, geschweige denn weiterempfehlen kann.

Schönes Wochenende.

M
Mona-Lisa

09.03.2008 um 09:07 Uhr

@majojon, deine Reaktion ist mir unverständlich......... Es ist nun mal nicht die Aufgabe des Betriebsrats, Kollegen an den Pranger zu stellen........ Und das versuchen meine Vorredner dir einfach klarzumachen.

DAH
Der alte Heini

09.03.2008 um 15:20 Uhr

majojon und wenn ich Mona-Lisa ergänzen darf, es ist Eure verdammte Aufgabe als BR Regelungen zu Videoaufzeichnungen mit dem AG so zu treffen, dass nicht jeder die Aufzeichnungen einsehen kann um dann Kollegen aufgrund irgendwelcher Bewegungsabläufen vorzuverurteilen.

T
träne

14.03.2008 um 11:49 Uhr

hallo zusammen, meiner meinung nach bin ich doch als betriebsrat für "alle" AN zuständig, also auch für kollegen, welche durch eine evtl. sabotage gesundheitlich (arbeitsunfall) geschädigt werden können. also BV hin oder her, man sollte doch reagieren können, auch ohne durch die user als erfüllungsgehilfe des AG gebrandmarkt zu werden. spreche hier nicht davon den AG zu informieren oder den AN an den pranger zu stellen aber die kollegen haben doch wohl ein recht auf reaktion und schutz durch den BV.

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