Erstellt am 08.03.2008 um 09:46 Uhr von pirat
@majojon
"In dubio pro reo"
Erstellt am 08.03.2008 um 09:52 Uhr von majojon
@Pirat
das ist uns schon klar, deswegen wollen wir ja erstmal mit dem Kollegen reden.
Es geht nun darum, wie wir uns als BR der GL gegenüber verhalten müssen. Ist so etwas meldepflichtig? Dann wäre der Kollege sofort seinen Job los. Was, wenn wir es nicht melden und die GL bekommt es doch heraus?
Erstellt am 08.03.2008 um 10:14 Uhr von pirat
@majojon
Ehrenamt oder "Licence to kill"?
Der Betriebsrat ist das gesetzliche Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen ....das ist euere Seite des Spiel!
.....Ist so etwas meldepflichtig...diese Frage erübrigt sich, weil ihr nicht die Erfüllungsgehilfen der GL seit und weil ihr keine Beweise habt.!
Basta!
Erstellt am 08.03.2008 um 11:12 Uhr von sabusch
@majojon
..was mich irritiert ist die tatsache, das anscheinend jeder diese überwachungsdaten einsehen kann??
das kann so bestimmt nicht stimmen..seid ihr von der sicherheit?
die zusammenhänge sind ein wenig verwirrend..
ansonsten würde ich wie es schon @pirat erläutert hat so etwa verhalten und für die zukunft eventuell richtlinien für die überwachungsdaten einrichten, das jeder die daten einsehen kann ist so bestimmt nicht vorgesehen..
Erstellt am 08.03.2008 um 11:13 Uhr von matze83
anderer Seits gibt es die vertauensvolle zusammenanrbeit.. Wie sieht die regelung der kameras bei euch aus, gibt es da eine BV? Wieso können Kollegen die Bänder angucken? Hat da jeder Zugriff drauf, wann werden sie gelöscht?
Ich denke ihr solltet, um unanagenehmen Situationen vorzubeugen, mit den Kollegen sprechen, die das Band gesehen haben und gemeinsam überlegen wie ihr aus der nummer raus kommt. Und falls es keine BV gibt, würde ich die schnell machen...
Erstellt am 08.03.2008 um 11:27 Uhr von majojon
Ich glaube, es gibt keine BV in Bezug auf die Kameras. Aber das sehe ich mir Montag in der Firma mal genau an - ich bin noch nicht so lange im BR.
Aber ich weiß, daß die Aufnahmen nach 1 Monat gelöscht werden. Der Recorder steht in einem Raum, der für jeden während der Produktionszeiten zugänglich ist.
Mit den anderen Kollegen habe ich gestern noch gesprochen und einer von ihnen wollte den Betreffenden in Ruhe ansprechen. Falls das nichts bringt, werden wir als BR nächste Woche mit ihm reden.
@pirat, als Beweis haben wir leider das Band, auf dem der Kollege als einziger zum entsprechenden Zeitpunkt in fragwürdiger Haltung zu sehen ist.
Aber wie schon gesagt, solange wir nicht mit ihm gesprochen habe, fällen wir kein Urteil!
Erstellt am 08.03.2008 um 11:34 Uhr von matze83
Also wenn es keine BV gibt, solltet ihr sofort rangehen. So kameras öffnen dem AG Tür und Tor zu vielen aktionen... Als erstes solltet ihr dafür sorgen dass der raum nicht mehr zugänglich ist!
Hoffentlich regelt sich die Sache mit dem Kollegen bei Gesprächen und ihr müsst nix unternehmen. Wenn allerdings doch etwas kommt, würde ich das Band nicht als "Beweismittel" sehen, da es bisher Mitbestimmungsfrei aufgenommen wurde. Allenfalls ne abmahnung, bei der ihr eh nix machen könnt.
Aber schaut wirklich dass ihr da ran geht. Wenn du willst, kann ich dir ne BV zum Thema kameras zukommen lassen ( ist zwar net explizit im Produktionsbereich, sondern zugangskontrolle) aber vieles davon wäre nützlich.
Erstellt am 08.03.2008 um 12:05 Uhr von majojon
@ matze83
das wäre super hilfreich! Wie können wir Kontakt aufnehmen?
Erstellt am 08.03.2008 um 14:16 Uhr von peanuts
"Was ist wenn wir den Kollegen ermahnen und nichts weitergeben? "
"Aber wie schon gesagt, solange wir nicht mit ihm gesprochen habe, fällen wir kein Urteil!"
Was bildet Ihr Euch eigentlich ein?
Super hilfreich wären Schulungen... wofür ist ein BR zuständig und wofür nicht! Und dann empfehle ich dringenst eine Schulung "Datenschutz im Betrieb"!
"So kameras öffnen dem AG Tür und Tor zu vielen aktionen... "
Hier muss man wohl eher fragen "Wer schützt AN vor Betriebsräten?"
Erstellt am 08.03.2008 um 19:36 Uhr von Der alte Heini
majojon
ihr solltet ein Buch Schreiben.
Titel,
Der Betriebsrat,
Polizist, Staatsanwalt und Richter des Betriebes.
Erstellt am 08.03.2008 um 21:27 Uhr von spartacus
@ peanuts
@ Der alte Heini
Gut das euer Beitrag noch erschienen ist-dachte schon bin im falschen Film !
Erstellt am 09.03.2008 um 00:06 Uhr von majojon
Vielen Dank für Eure sehr hilfreichen Antworten.
Das ist ein wirklich sachliches Forum, das ich sicher nicht mehr nutzen werde, geschweige denn weiterempfehlen kann.
Schönes Wochenende.
Erstellt am 09.03.2008 um 08:07 Uhr von Mona-Lisa
@majojon,
deine Reaktion ist mir unverständlich.........
Es ist nun mal nicht die Aufgabe des Betriebsrats, Kollegen an den Pranger zu stellen........
Und das versuchen meine Vorredner dir einfach klarzumachen.
Erstellt am 09.03.2008 um 14:20 Uhr von Der alte Heini
majojon
und wenn ich Mona-Lisa ergänzen darf,
es ist Eure verdammte Aufgabe als BR Regelungen
zu Videoaufzeichnungen mit dem AG so zu treffen,
dass nicht jeder die Aufzeichnungen einsehen kann
um dann Kollegen aufgrund irgendwelcher
Bewegungsabläufen vorzuverurteilen.
Erstellt am 14.03.2008 um 10:49 Uhr von träne
hallo zusammen,
meiner meinung nach bin ich doch als betriebsrat für "alle" AN zuständig, also auch für kollegen, welche durch eine evtl. sabotage gesundheitlich (arbeitsunfall) geschädigt werden können. also BV hin oder her, man sollte doch reagieren können, auch ohne durch die user als erfüllungsgehilfe des AG gebrandmarkt zu werden. spreche hier nicht davon den AG zu informieren oder den AN an den pranger zu stellen aber die kollegen haben doch wohl ein recht auf reaktion und schutz durch den BV.