Erstellt am 26.02.2011 um 18:32 Uhr von Kölner
@ari
Nach § 3b EStG sind die Nacht und Feiertagszuschläge in gewissen Grenzen steuerfrei - aber nur für tatsächlich geleistete Stunden! Hier hat der BFH in VI B 69/08 eindeutig geurteilt!
§ 1 Satz 2 SvEV ist bezüglich der SV-Freiheit auch noch zu Rate zu ziehen. Bis 25 Euro besteht keine Sozialversichterungspflicht - danach schon!
Erstellt am 26.02.2011 um 19:35 Uhr von alterBrummbär
BAG Urteil vom 31.05.1978 - 5 AZR 116/77