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Gehaltskürzung durch Manteltarifvertrag

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RunnerRalf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen,

meine Frau hat heute Schreiben der Geschäftsführung bekommen in dem die GF darauf hinweist das das ein neuer Manteltarifvertrag Rückwirkend ab 01.01.2011 in Kraft tritt.

Nach mehrmonatlichen Verhandlungen wurde nun RÜCKWIRKEND ab dem 01.01.2011 eine Gehaltskürzung von 2% beschlossen weil es der Firma schlecht geht.

  1. Manteltarifvertrag? weil es einer Firma schlecht geht?
  2. Rückwirkend ab 01.01.2011 (Heute schreiben erhalten
  3. Ohne eine Unterschrift von mir?
  4. Wo ist die Änderungskündigung?

Ist das alle so hinnehmbar? Ich keine keinen Manteltarifvertrag der eine Kürzung vom Gehalt zustimmt und das auch noch weil es gerade mal der einen Firma nicht so schlecht geht......

Was meint ihr? Kündigungsschutzgesetz?

Große bekannte Sprachschule..

Gruß

Ralf

1.22803

Community-Antworten (3)

G
ganther

26.02.2011 um 03:35 Uhr

möglich...

zu1) nennt sich häufig Sanierungs-TV zu2) denkbar und zulässig zu3) du unterschreibst auch sonst keine TV oder zu4) wenn Dein Arbeitsverhältnis dem TV unterliegt (entweder weil du Gewerkschaftsmitglied bist oder durch bezugnahme im Arbeitsvertrag) brauch es keine Änderungskündigung

setze Dich mit der zuständigen Gewerkschaft in Verbindung. Ich würde die Sache auch von einem Anwalt prüfen lassen

R
RunnerRalf

27.02.2011 um 09:31 Uhr

zu 3. Ich unterschreibe nicht was meine bisherigen Konditionen verbessert. zu 4. Also im Arbeitsvertrag steht nicht von Tarifbindung.

Wo bekomme ich infos welche Gewerkschaft zuständig ist. Wie gesagt, es steht nichts im AV.

K
Kölner

27.02.2011 um 12:02 Uhr

@RunnerRalf Dem Grunde nach, kann das auch stillschweigend geduldet sein und dann im Bedarfsfall Anwendung finden.

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