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Vertragsänderung (Gehaltskürzung) bei Schwangerschaft; Auch BR möchte widersprechen - wie jetzt verfahren?

H
hardy
Jan 2018 bearbeitet

Am 30.06.08 teilte mir (Vors. d. Betr.) die GF mit, dass man zum 01.07.08 beabsichtigt, bei einer in Mutterschutz befindlichen Mitarbeiterin eine Vetragsänderung vorzunehmen. (Gehaltskürzung)

Da die Mitarbeiterin zunächst im Urlaub und dann im Krankenstand befindlich war, habe ich erst heute erfahren, dass sie diese Änderung nicht akzeptiert und anwaltlich dagegen vorgehen wird.

Auch wir möchten dieser Vertragsändeung widersprechen. Da dies normal nur 1 Woche nach Kenntnisnahme (email der GF) möglich ist lautet meine Frage, wie jetzt zu verfahren ist. Danke für eine Rückmeldung

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Community-Antworten (3)

W
Werner

15.07.2008 um 16:47 Uhr

Hallo hardy, eine derartige Änderung bedarf einer Änderungskündigung. Ist dazu vom ArbGeb nach 102 angehört worden und ihr habt in der Frist nicht widersprochen gilt Eure Zustimmung als erteilt! Der kollegin bleibt aber der Gang zum Gericht. Hat euch der ArbGeb. nicht nach 102 sondern nach 99 angehört würde ich ihn anschreiben und auf die nicht vollständige Anhörung hinweisen. Die Frist beginnt dann mit Vorlage der vollständigen Unterlagen neu.

U
uhu

15.07.2008 um 16:52 Uhr

@hardy ist euch am 30.06. eine Anhörung zur Änderungskündigung gem. § 102 BetrVG vorgelegt worden ...oder was sonst? wenn der BR keine Anhörung bekommen hat, dann kann der AG nur versuchen, einvernehmlich mit der MA ihren Vertrag zu ändern; bekanntermaßen macht das die MA aber nicht (wehrt sich mit Anwalt); der AG kann nun versuchen, über eine Änderungskündigung sein Ziel zu erreichen (wird er aber schätzungsweise nicht machen, da ziemlich erfolglose Aussicht); vor Umsetzung der Änderungskündigung muß der AG den BR anhören nach § 102 BetrVG unter Angabe von Gründen; solche sind uns hier aber bis jetzt nicht bekannt

DAH
Der alte Heini

16.07.2008 um 00:14 Uhr

hardy Änderungskündigungen die mit einer Gehaltsreduzierung begründet werden, dürften einer Überprüfung durch das Arbeitsgericht nicht standhalten und regelmäßig scheitern.

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