Gehaltskürzung rechtens?????
Gehaltskürzung??? Unser AG will einem MA sein Gehalt um 400€ kürzen da dieser jetzt eine andere Tätigkeit ausübt bei der die anderen MA noch unter seinem gekürzten Gehalt liegen. Der MA stammt aus einer Abteilung die aufgelöst wurde da unwirtschaftlich. Alle MA dieser Abteilung wurden im Betrieb anderwertig untergebracht und ihren Fähigkeiten nach eingesetzt. Der MA hatte einer Tätigkeit zugestimmt die seiner Ausbildung entsprach und ähnlich war zu dem was er vorher gemacht hatte. Leider hat sich aber herausgestellt, das er dieser Aufgabe nicht gewachsen ist und er selbst um eine Versetzung in einen anderen Bereich gebeten hat. Jetzt hat er eine Tätigkeit bekommen die vom Anspruch her unter dem ist was er vorher gemacht hat und der AG will Ihm jetzt sein Gehalt kürzen damit er in die Nähe kommt was in dem neuen Bereich bezahlt wird.
Ist dies rechtens????? habe dazu nichts gefunden
Danke für eure Antworten
Baehr6
Community-Antworten (2)
22.01.2008 um 18:16 Uhr
Um das Gehalt zu kürzen, müsste der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen.
Weitere Informationen gibt es ann unter diesem Stichwort.
23.01.2008 um 13:03 Uhr
Hallo Baehr6,
ich sehe dies nicht als Änderungskündigung, sondern als Versetzung (§ 99 BetrVG) mit einer Umgruppierung. Da sich das Tätigkeitsbild ja geändert hat und der MA nach der neuen Tätigkeit bezahlt wird. Für mich so in Ordnung.
MfG Angi1
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