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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstplanänderung ohne zu fragen

K
kyinsel
Jan 2019 bearbeitet

Hallo Ich arbeite mich gerade durch das ArbeitszeitG, finde aber die passenden Paragraphen zu meinem Problem nicht. Unsere Vorgestzte ändert ständig den Dienstplan ohne die Mitarbeiter zu fragen, oder auch nur zu benachrichtigen. Ich war mir dieses Vergehens bis jetzt nur zum Teil bewusst, da meine Kolleginnen aus diesem Haus (selber Arbeitsbereich, anderes Haus) das bis jetzt wohl so hingenommen haben. In "meinem" Haus habe ich die Dienstpläne selbst geschrieben, da gab es sowas nicht. Durch extremen Wasserschaden in diesem Bereich bin ich nun in das andere Haus versetzt, bis die Reparaturen durch sind, und damit habe ich einen besseren Einblick in die andere Struktur. Ich selbst habe mich schon verweigert, Dienste anzutreten die vorher nicht auf dem Plan standen, was Erstaunen bei den Kolleginnen hervorgerufen hat. Beim nächsten Gespräch mit unserem Leiter wollen wir das Problem gründlich erörtern. Wenn es geht mit härteren Mitteln, da dieses Problem nicht zum ersten Mal angesprochen wird.

32.286024

Community-Antworten (24)

V
verBRecher

25.02.2011 um 12:00 Uhr

Wir haben auch ein Dienstplanproblem. Grundsetzlich ist ein DP ein Dokument das nicht ständig verändert werden darf. Schließlich muß ein MA auch seine Freizeit planen können, denn die Leibeigenschaft wurde vor einiger Zeit abgeschafft. Ein hilfreiches Mittel mit vielen Infos ist die Dienstplanfibel von VER.DI. Mitbestimmung ist auf jeden Fall gegeben §87 (2) Betr VG, auch wenn es wie bei uns auf Widerstand stößt.

P
Petrus

25.02.2011 um 12:16 Uhr

§87(1) Nr. 2 BetrVG ist hier der richtige Text. Den Dienstantritt zu verweigern, könnte für den einzelnen durchaus riskant werden - aber der BR sollte hier aktiv werden. Zum Beispiel, indem er eine kurzfristige und vom Gremium nicht mitbestimmte DP-Änderung per einstweiliger Verfügung untersagen lässt. (Dafür sollte man nicht unbedingt einen Notfall oder kurzfristige Krankheitsvertretung nehmen - sondern einen richtig schönen willkürlichen Fall...)

G
Galaxy

25.02.2011 um 12:50 Uhr

@kyinsel

hier der Link zu der von "verBRecher" angesprochenen "Dienstplanfibel.

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/index.htm

Mach es wie Karl-Theodor zu Guttenberg, einfach "copy & paste", hier ist es erlaubt :-)

Gruß Galaxy

K
kyinsel

25.02.2011 um 15:33 Uhr

Wenn jemand krank wird, ist es überhaupt keine Frage, das wir einspringen. Wäre nur toll wenn man trotzdem gefragt wird.

In diesem Fall ist es nur so, das die Dienstpläne unübersichtlich geschrieben sind, und dazu noch teilweise Dienste nicht belegt sind, was dann im nachhinein noch geändert werden muss (weil die Vorgesetzte vorher nicht richtig geguckt hat).

Sie sitzt täglich beim Frühstück mit den Mitarbeitern zusammen, beklagt sich über die Lage und schreibt ein bißchen hier und da um. Auch wenn ihre Stellvertreterin mal wieder keine Lust hat eine Spätschicht zu übernehmen, oder einfach lieber in einem anderen Haus arbeiten möchte, weil´s da schöner ist.

P
Petrus

25.02.2011 um 16:02 Uhr

Ky: was macht der BR bezüglich Dienstplan-Mitbestimmung? Ich fürchte, ihr habt dringenden Seminarbedarf, oder?

K
kyinsel

25.02.2011 um 17:12 Uhr

Im Großen und Ganzen wissen wir über die Mitbestimmung Bescheid. Nur wird die regelmäßig ignoriert. Leider können wir als BR keine Abmahnung geben. Es gab in der letzten Amtsperiode (alter BR) schon Gespräche mit Leitung, dieser bestimmten Vorgesetzten und Mitarbeitern. Leider ist "oben" alles immer gar nicht so schlimm. Da knicken die meisten MA einfach weg, und einer allein schafft nicht viel. Ich als selbst Betroffene und BR hoffe jetzt endlich mehr Durchschlagskraft zu haben. Außerdem stärke ich meine Kollegen, und versuche ihnen klarzumachen, das ihnen nichts passieren kann, wenn sie sich gegen solche Zustände wehren.

P
Petrus

25.02.2011 um 17:33 Uhr

ky: Da hat doch das eine nix mit dem anderen zu tun. Ob die einzelnen MA "wegknicken", ist doch völlig egal. Der BR könnte hier sogar sein MBR einklagen, wenn alle MA mit der Änderung einverstnden wären. Spätestens nach dem ersten Brief vom Anwalt wird man "oben" aufmerksam. Bei Zusendung der dazugehörigen Kostennote könnte sogar was passieren ;-)

S
Südmann

25.02.2011 um 18:38 Uhr

es geht ja darum, ein grundsätzlich bestehendes Recht durchzusetzen, die Mitbestimmung

für mitbestimmungswidrige Maßnahmen des AG hat der BR einen Unterlassungsanspruch, ggfs. je nach Eilbedürftigkeit durch einstweilige Verfügung durchsetzbar

Anwalt beauftragen, Beschlußverfahren vor dem Arbeitsgericht anstrengen, dem AG unter Androhung von Zwangsgeld untersagen zu lassen, Dienstpläne ohne Anhörung und Zustimmung des BR zu ändern,

und die Lawine fängt an zu rollen.................

N
NicknameRes

01.03.2011 um 17:45 Uhr

Mensch Leute, was macht Ihr Euch das eigentlich immer so schwer? Nach § 12 Abs. 2 TzBfG haben Dienstzeiten 4 Tage im voraus festzustehen, also mal kurz nachschlagen und em AG unter die Nase halten, fertig!

K
Katinca

01.03.2011 um 19:46 Uhr

Reservename, nur das dies für Kapovaz gilt. Es wird gerne auf "normale" Dienstpläne übertragen. Rechtssicher ist das nicht.

N
NicknameRes

01.03.2011 um 19:50 Uhr

@Katinca,

kannste da nochmal etwas konkreter werden? Verstehe Deine Intervention im Momment nicht.

K
Katinca

01.03.2011 um 20:07 Uhr

Reservename,

§ 12 TzBfG Arbeit auf Abruf

(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.

(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

(3) Durch Tarifvertrag kann von den Absätzen 1 und 2 auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die Vorankündigungsfrist vorsieht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Arbeit auf Abruf vereinbaren.

Jetzt besser?

N
NicknameRes

01.03.2011 um 20:15 Uhr

Nein und ich kenne den § und wer ist "Kapovaz"

K
Katinca

01.03.2011 um 20:18 Uhr

Du zitierst einen § für "Arbeit auf Abruf"! Was hat das bitte schön mit einem geänderten Dienstplan zu tun?

N
NicknameRes

01.03.2011 um 20:36 Uhr

Mensch Hase, alles ;) Nur kurz, ich habe nämlich gleich Feierabend ;)

ArbG Frankfurt, Az. 22 Ca 3276/05 BAG, 1 ABR 40/01

Stichpunkte:

BGB § 315 Abs. 1 BGB § 615 GewO § 106 TzBfG § 12 Abs. 2

Und, wer ist nun der oder die "Kapovaz"?

K
Katinca

01.03.2011 um 20:54 Uhr

Liebster,

§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, das ist klar. Aber wo steht da etwas von § 12 TzBfG Arbeit auf Abruf? Na?

P
Petrus

02.03.2011 um 14:57 Uhr

Reserve: http://lmgtfy.com/?q=kapovaz

Ansonsten wie Katinka schon schrieb: Eine Rechtsbestimmung zur Arbeit auf Abruf, die gern auf Dienstplanänderungen angewendet wird (z.B. vom ArbG Frankfurt/M) - nur ist das nicht rechtssicher. jedes andere ArbG kann völlig anders urteilen. Zumal das Individualrecht war und mit dem BR erstmal nix zu tun hat. Was für den BR aber bleibt: Verstoß gegen §87(1) #2, den der BR per Eilentscheidung untersagen kann.

D
DocPille

02.03.2011 um 15:04 Uhr

kapovaz = „Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit“.

N
NicknameRes

02.03.2011 um 17:10 Uhr

Klar könnte, es könnte vieles, wird es aber nicht! Kurzfristige Dienstplanänderungen ohne Zustimmung des Mitarbeiters sind rechtlich nicht durchsetzbar! Wäre somit also eine Umkehrschlussfrage: Wo wurde dies bereits rechtlich bejaht? Viele AG gibt es nämlich nicht mehr die ähnlich argumentierte Geschichten auf den Tisch hatten. Nirgends! lest Euch auch mal bitte dazu auch das Beschäftigungssicherungsgesetz durch ;) Ich könnte Eiuch noch viel mehr Beschlüsse diesbezüglich geben aber nicht ein einziges Gericht hat dies jemals rechtlich abgesegnet, denn auch Mitarbeiter haben ein Recht auf eine Freizeitplanung bzw. eine ordentliche Gestaltung des Privatlebens. Klar, möglich wäre das ein AG den 12er nicht annerkennen würde, als Begründung reicht dieser aber allemale und verkürzt auch die Streitigkeiten zwischen AG und BR.

P
Petrus

02.03.2011 um 18:41 Uhr

@Reseve:

Kurzfristige Dienstplanänderungen ohne Zustimmung des Mitarbeiters sind rechtlich nicht durchsetzbar!

Könnte sein - nur warum sollte der ArbGeb irgendwas rechtlich durchsetzen wollen?. Er weist an. Punkt. Folge: Erstmal arbeitet der MA nicht, wie er im (kurzfristig geänderten) Dienstplan steht. Dafür riskiert der MA eine Abmahnung, evtl. auch Lohnabzug und im Wiederholungsfall die fristlose Kündigung, weil er den Weisungen des ArbGeb / seiner Arbeitspflicht nicht nachgekommen ist. Und darf sich das Ganze individuell einklagen (mit zugegebenermaßen guter Aussicht auf Erfolg, siehe ArbG Frankfurt/M). Dass sich der ArbGeb dann die Namen derjenigen merkt, die ihn verklagen... Nunja...

verkürzt auch die Streitigkeiten zwischen AG und BR

Welche Streitigkeiten? Der ArbGeb fragt den BR doch gar nicht, sondern macht gegenüber den ArbN von seinem Direktionsrecht Gebrauch. Und ob "Mitarbeiter ein Recht auf eine Freizeitplanung bzw. eine ordentliche Gestaltung des Privatlebens" haben, kann der BR nicht einklagen. Das ist Individualrecht.

Und selbst wenn Dir das ArbG irgaendwann bestätigt, dass Du dann vor einem halben Jahr recht gehabt hast und die DP-Änderung nicht akzeptieren musstest; die Abmahnung aus der Akte verschwindet und Du Deinen Lohn nachbezahlt kriegst... Vier Wochen später macht der ArbGeb fast genau das gleiche wieder. Und dann? Dann darfst Du wieder nachträglich feststellen lassen, dass das so nicht geht, ...

Du kannst hier also noch drei Runden drehen - und moralisch und möglicherweise sogar juristisch Recht haben - nur wem nützt das? Recht haben und recht bekommen waren schon immer zwei Paar Stiefel.

N
NicknameRes

02.03.2011 um 20:05 Uhr

Da bin ich völlig bei Euch ;) Es ging doch aber um die Frage, welche Argumente man anbringen kann und da denke ich ist der 12 super. Natürlich steht der 12er auch nicht immer und überall bei den Beschlüssen der Arbeitsgerichte drinne aber aus Ermangelung anderer Vorschriften und Gesetzen wird der 12er als Maßstab auch für andere Arbeistverhältnisse genommen, so zumindest mein Eindruck und die aktuelle Rechtssprechung in diesem Punkt ;) Zudem soll sich ja nicht jeder An mit dem AG diesbezüglich rumärgern, dazu sind doch die BR's da, ggf. einfach mal auf die MA zugehen und erzählen "das braucht ihr so nicht machen" dann ist es kollektivrechtlich und somit schon ok ;)

P
Petrus

03.03.2011 um 11:23 Uhr

Das Grundproblem scheint hier aber zu sein, dass in einem Bereich Dienstpläne geschrieben oder verändert werden, ohne mit den MA, geschweigen denn mit dem BR, zu reden. Und in anderen Bereichen funktioniert es relativ problemlos, dass der Vorgesetzter zumindest mit seinen MA redet. Da kann man dem Chefchef im Monatsgespräch schon klar machen, dass ER den Ärger am Hals hat -und zwar im ganzen Betrieb- wenn EIN Bereichsleiter weiterhin meint, kleiner Diktator spielen zu können... Denn aus Gründen der Gleichbehandlung müssten dann natürlich zukünftig alle DP vom BR mitbestimmt werden (also auch aus Bereichen, wo es bislang klappt), was heißt, dass sie so rechtzeitig fertig sein müssen, dass man evtl. nötige Änderungen des BR berücksichtigen und den MA rechtzeitig (z.B. Deine 4 Tage vorher) bekanntgeben kann. Also eigentlich am 10. des Monats für den Folgemonat - und zwar eben für alle Bereiche. Und wie flexibel dann "kurzfristige Änderungen" möglich sind(egal, ob der MA eigentlich damit einverstanden ist oder nicht), weil diese ja jedesmal durch den BR gehen müssen, darf er sich gern selber ausmalen...

Es würde mich wundern, wenn nicht eine spontane Besserung eintreten würde ;-)

M
Mueller.

04.01.2019 um 20:46 Uhr

Hallo ich habe ein ähnliches Problem an einem Einsatzhaus als Leiharbeiterin gearbeitet und wurde dort über Monate dauernd ohne Absprache eingeplant, alle Dienstzeiten, als alleinerziehende bekam ich dadurch massive Probleme im Privatleben und mit meinem Sohn und die Abdeckung der Aufsicht für ihm. Die Schule informierte das Jugendamt, welches mit Druck auf mich einwirkte Dieses führte zu Fehlzeiten. Ich habe meine disponentin der Zeitarbeit darauf mehrfach angesprochen, nichts passierte . Dann die Abmahnung durch ZA und einige Tage später die fristlose Kündigung meines unbefristeteren Arbeitsplatzes aus wichtigem Grund. Ich bin dadurch jetzt finanziell ruiniert und muss sogar mit einer Sperre beim aa rechnen. Leider habe ich die klagefrist um einen Tag verpasst. Was kann ich noch tun? Ich bin finanziell ruiniert durch diese Geschichte.

C
celestro

05.01.2019 um 00:40 Uhr

"Was kann ich noch tun?"

Spontan würde ich sagen ... leider NICHTS mehr ... außer für die Zukunft daraus zu lernen, sich früher selbst an helfende Stellen zu wenden. Und natürlich, dass man Klagefristen nicht verstreichen lassen sollte.

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