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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstplanänderung des abgeschlossenen Sollplans

TS
Tanja Schinke
Okt 2018 bearbeitet

Arbeit im Pflegeheim als Pflegedienstleitung. Dienstplan für Oktober war von mir geschrieben, genehmigt und abgeschlossen. Während Frei und Krank wurde dieser verändert. Wurde gefragt ob ich zwei Nächte mache und Ende des Monats ein Wochenende. Habe zugesagt. Freitag viel einer Mitarbeiterin auf das am Wochenende einer Kraft im SD fehlt. Nach Feierabend wurde ich zu Hause angerufen, das ich mit Dienst drin stände. Habe ihr gesagt das kann nicht sein, hatte da frei und wurde nicht gefragt ob ich komme, denn dieses Wochenende hat mein Sohn hat Geburtstag und wir bekommen sogar Besuch von weit weg. Habe also gesagt das ich nicht kann

Jetzt hat meine Heimleitung heute morgen um acht angerufen, das ich mich melden soll, ich habe Dienst und nicht das es zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führt. Ist doch haltlos oder?

Ja, wir sind leider eine Einrichtung ohne BR, aber irgendwen muss ich fragen ob ich richtig liege.

1.03006

Community-Antworten (6)

J
Jannipa

13.10.2018 um 11:19 Uhr

Kommt drauf an...

  1. Arbeitsvertrag, was sagt der zur Verteilung der Arbeitszeit? Da könnten z. B. auch Ankündigungsfristen vereinbart sein.
K
kratzbürste

13.10.2018 um 12:45 Uhr

Man sollte

  1. Mündlichen Aussagen nicht all zu sehr vertrauen (hinterher hat man alles nur falsch verstanden) und
  2. Nach Feierabend keine Gespräche vom Arbeitgeber entgegen nehmen.

Ich sehe das schon als recht problematisch an.

A
alraune

13.10.2018 um 13:11 Uhr

Sie sind Pflegedienstleitung, ich würde ganz dringend zu einer Fortbidlung raten. Ansonsten sind Anordnungen die der Arbeitgeber mir in meiner Freizeit zu machen versucht,lediglich Bitten, die ich ablehnen kann. Als PDL können Sie ein vernünfitiges Ausfallmanagement auf die Beine stellen,das Anrufen im Frei von vorneherein verhindert.

N
nicoline

13.10.2018 um 18:56 Uhr

Arbeit im Pflegeheim als Pflegedienstleitung Ich verstehe es richtig: Tanja Schinke ist PDL im Pflegeheim?

Dienstplan für Oktober war von mir geschrieben, genehmigt und abgeschlossen. Wer hat den Plan genehmigt? 

Während Frei und Krank wurde dieser verändert. Wer hat den Plan geändert?

Wurde gefragt ob ich zwei Nächte mache und Ende des Monats ein Wochenende. Habe zugesagt. Was denn nun, wurde der Plan während ihrer Abwesenheit geändert oder hat man Sie gefragt und dann den Plan geändert, oder beides?

TS
Tanja Schinke

13.10.2018 um 21:15 Uhr

Ja ich bin Pflegedienstleitung. Ich habe den Dienstplan geschrieben, abgeschlossen und unterschrieben ausgehangen. Einrichtungsleitung hat in Abwesenheit Änderungen vorgenommen. Ich war auch Fortbildung, wurde angerufen ob ich zwei Nachtdienste übernehmen kann. Habe zugesagt. Wurde bei Rückkehr gefragt ob ich Ende des Monats ein Wochenende arbeiten kann. Von dem jetzigen Wochenende war nie die Rede.

N
nicoline

13.10.2018 um 22:35 Uhr

Ich habe den Dienstplan geschrieben, abgeschlossen und unterschrieben ausgehangen. Die Einrichtungsleitung muss den DP also nicht genehmigen, damit er Gültigkeit erlangt?

Rechtlich ist es so: Gem. Paragraph 106 Gewerbeordnung kann der AG Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen anweisen. Mit der Herausgabe eines Dienstplans hat er dieses Weisungsrecht verwirkt, der Dienstplan ist verbindlich. Änderungen sind nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich, bedeutet: möchte der/die AN eine Änderung muß der/die Vorgesetzte zustimmen, möchte der/die AG eine Änderung, muss der/die AN zustimmen. Hinzu kommt, dass sich das Weisungsrecht des AG ausschließlich auf die Arbeitszeit erstreckt. In der Freizeit ist kein AN verpflichtet, Weisungen des AG entgegen zu nehmen. Das ohne BR durchzusetzen und durchzuhalten ist ziemlich schwierig. Eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft oder eine Arbeitsrechtsschutzversicherung könnte dabei helfen.

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