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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung - trotz bekannter gesundheitlicher Probleme?

N
nobbes
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ein Mitarbeiter (58 J.) mit gesundheitlichen Problemen (Bandscheibe etc.) soll im Rahmen einer größeren Dienstplanänderung von einem Einzelarbeitsplatz, an dem er überwiegend sitzend (Spezialstuhl) ohne große körperliche Anstrengung gut arbeiten kann, an einen anderen Arbeitsplatz mit viel Publikumsverkehr und größerer körperlicher Belastung (überwiegend stehend) versetzt werden. Er befürchtet (ärztlich bestätigt), dass er dort wieder a.u. erkrankt und letzten Endes die Arbeitsstelle aufgeben muss ohne Chancen, eine neue zu finden. Was kann der BR für den Kollegen tun?

Danke für Eure Antworten.

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Community-Antworten (1)

SZ
Stefan ZG

18.02.2007 um 20:19 Uhr

§99. Absatz 2 Satz 4 Der BR kann die Zustimmung verweigern wenn der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist,

(3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt 4) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen

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