Ist es eine einzelvertragliche Angelegenheit, wenn Mitarbeiter mit Vertrauensarbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum (1-2 Monate) wieder über die normale Zeiterfassung stempeln sollen ? Oder hat hier der BR mitzureden? Gruß Krähe
Erstellt am 25.02.2011 um 11:34 Uhr von ostwest Das sollte in der BV-(Vertrauens)Arbeotszeit stehen. Bei uns muss das dem BR mitgeteilt werden. Kommt keine Einigung zwischen An und Betriebsleitung zustande wird GL und BR eine Einigung herbeiführen. Gruß von Ostweset