Erstellt am 11.05.2007 um 08:09 Uhr von Bergmann
@ hennessy ,
tarifliche Lohnerhöhungen gelten für alle !!! Ist immer wieder Diskussionsstoff wegen der Besserstellung von Nicht-Gewerkschaftsmitglieder( sie sparen ja ihre Beiträge ) !!!
Es sind noch rechtliche Fragen zu klären inwieweit eine Übernahme der Gew.-Beiträge in ein Tarif übernommen werden kann-- dann wäre die Geldfrage nicht mehr da um zu begründen warum man nicht in der Gew. ist !!!;-)))
Erstellt am 11.05.2007 um 08:23 Uhr von pit47
Hallo hennessy,
Tarifverträge (auch tarifliche Lohnerhöhungen) gelten nach dem Tarifgesetz § 3 für die Mitglieder der Tarifparteien (also Gewerkschaftsmitglieder) und dem Arbeitgeber.
Es kann aber der Arbeitgeber in den Arbeitsverträgen festlegen, dass die Tarifverträge übernommen werden für Nichtmitglieder der Gewerkschaft.
Erstellt am 11.05.2007 um 08:27 Uhr von hennessy
Vielen Dank für die schnellen Antworten bis jetzt.
Meine Kollegin vom BR hat mal bei der Gewerkschaft angerufen und die Auskunft bekommen die pit47 geschrieben hat.
Weiss jeman dwie das bei Übertariflicher Bezahlung ist kann diese and die Tariferhöhung angerechnet werden?
Erstellt am 11.05.2007 um 08:40 Uhr von rolfo2
Hallo hennessy,
pit47 hat Recht und übertarifliche Zulagen können bei Lohnerhöhungen angerechnet werden, es sei denn, dass in einer Betriebsvereinbarung oder den Arbeitsverträgen anderes vereinbart ist.
Es könnte auch für übertarifliche Zahlungen eine Betriebliche Übung entstehen.
Erstellt am 11.05.2007 um 09:04 Uhr von Bergmann
Hallo !!!!!
Verbot von Differenzierungsklausen-- keine Besserstellung von Mitgliedern oder auch Nichtmitglieder !!! GG §9
Hier was zum lesen --http://www.bundestag.de/bic/analysen/2005/2005_03_03.pdf
Macht es euch nicht zu einfach-- sonst wären ja alle in der Gew. !!!!!
Erstellt am 11.05.2007 um 09:14 Uhr von paula
@Bergmann
wie kommst Du auf dieses schmale Brett?
@hennessy
Manchmal hilft auch ein Blick in den Arbeitsvertrag. Sehr häufig findet man dort sog. Bezugnahmeklauseln. So kann ein vertraglicher Anspruch auf tarifliche Lohnerhöhungen entstehen.
Ansonsten können die Kollegen ja jederzeit in die Gerwerkschaft eintreten um die Ansprüche zu sichern
Erstellt am 11.05.2007 um 09:18 Uhr von spider
Bergmann,
ich glaube du bringst da etwas durcheinander...
In dem von dier angegebenen Link ist doch zu lesen das Nicht-Gewerkschaftsmitglieder in der Regel ebenfalls Tarifseistungen erhalten, weil der AG an Spannungsfreiem Betriebsklima interessiert ist.
Bei Gewerkschaftsmitgliedern gilt der Tarifvertrag normativ - bei NGW Kraft AV oder good will des AG.
Erstellt am 11.05.2007 um 09:18 Uhr von paula
@Bergmann
habe gerade erst den neuen Beitrag von Dir gelesen.
Was Du hier mit Differenzierungsklauseln ansprichts ist etwas anderes!
Erstellt am 11.05.2007 um 09:58 Uhr von hans
@hennessy.
mich würd mal interessieren, warum ihr das diskutiert? habt ihr die Tariferhöhungen in der Vergangenheit nicht erhalten oder möchte der ArG von jedem die rote ähh rosa Karte *gg* ?
Erstellt am 11.05.2007 um 15:51 Uhr von werner k.
pit hat Recht:
Tarifverträge (auch tarifliche Lohnerhöhungen) gelten nach dem Tarifgesetz § 3 für die Mitglieder der Tarifparteien (also Gewerkschaftsmitglieder) und dem Arbeitgeber.
Was bedeutet, dass ein AG die Tariferhöhungen nur an die Gewerkschaftsmitgliedern weitergeben muss.
Konsequenz: Viele treten ein, dieses gibt eine starke Macht im Haus.
Und deshalb zahlt der AG lieber allen den gleichen Lohn