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Tarifliche Lohnerhöhung,in welchen Abständen darf eine Tarifliche Lohnerhöhung mit der freiwilligen Zulage verrechnet werden?

K
klärchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Wissenden, AG will kommende Tarifliche Lohnerhöhung für einige Mitarbeiter nicht zahlen, sondern mit der freiwilligen Zulage verrechnen. Ich habe gehört, das er dass nur in Abständen von 2 Jahren dürfte Über eine Antwort von Euch würde ich mich sehr freuen Im Voraus Danke

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Community-Antworten (4)

G
gironimo Akzeptiert

27.08.2013 um 18:15 Uhr

Außertarifliche Zulagen (die nicht Zeck bestimmt sind) können mit jeder Tariferhöhung verrechnet werden.

ABER (kurz gesagt):

  • Mitbestimmungsfrei bei linearer Anrechnung bei allen AN, ohne das sich die Verteilungsgrundsätze der Zulagen zueinander verändern - oder
  • unter Achtung der Mitbestimmung des BR (§ 87 BetrVG), wenn bei den AN die Anrechnung unterschiedlich erfolgt.

Also - beim AG nachfragen oder Einblick in die Gehaltslisten nehmen und ggf. die Mitbestimmung geltend machen.

T
Tanzbär

27.08.2013 um 14:50 Uhr

Wie ist es denn bei der Gewährung der freiwilligen Zulage vereinbart worden?

L
Lexipedia

27.08.2013 um 15:45 Uhr

"Ich habe gehört, das..." Damit fangen alle Märchen im Arbeitsrecht an. :) Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen. Aber wie Tanzbär schon schreibt, was ist bei der Zulage vereinbart?

K
klärchen

28.08.2013 um 11:13 Uhr

Danke an alle die mir so tatkräftig geholfen haben, habs verstanden :-)

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