Hallo Ihr Betriebsräte,

meine Frage betrifft den Arbeitsschutz, worin ich mich nicht so auskenne.

Ist es erlaubt, dass AN in der Zeit von 5.30 Uhr bis um 7.00 Uhr alleine arbeiten?? Wenn dem AN in dieser Zeit also zwischen 5.30 Uhr - 7.00 Uhr etwas passiert z.b. ein Arbeitsunfall er würde dann erst um 7.00 Uhr gefunden oder man könnte ihm erst dann helfen. Ist das alleine arbeiten in der Frühschicht erlaubt, oder nur zu Zweit?

LG