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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsschutz/Arbeiten alleine in der Frühschicht

E
eevee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Betriebsräte,

meine Frage betrifft den Arbeitsschutz, worin ich mich nicht so auskenne.

Ist es erlaubt, dass AN in der Zeit von 5.30 Uhr bis um 7.00 Uhr alleine arbeiten?? Wenn dem AN in dieser Zeit also zwischen 5.30 Uhr - 7.00 Uhr etwas passiert z.b. ein Arbeitsunfall er würde dann erst um 7.00 Uhr gefunden oder man könnte ihm erst dann helfen. Ist das alleine arbeiten in der Frühschicht erlaubt, oder nur zu Zweit?

LG

2.14304

Community-Antworten (4)

S
Saray

22.02.2011 um 21:01 Uhr

Grundsatz: Alleinarbeit ist nicht zulässig, wenn die Arbeit zu einer Verletzung führen kann, die sofortige Hilfe einer zweiten Person nötig macht.

D
dersensenmann

23.02.2011 um 14:18 Uhr

oder hier mit entsprechenden links: http://de.wikipedia.org/wiki/Alleinarbeitsplatz

T
Tanzbär

23.02.2011 um 17:59 Uhr

Grundsätzlich ist Alleinarbeit zulässig. Die möglichen Ausnahmen sind im Gesetz definiert. Mögliche Verletzungen sind allerdings kein Grund, verletzen kann man sich auch, wenn man vom Sofa fällt. Beispiel: Befahren von geschlossenen Behältern. DAS geht alleine nicht!

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