lärmschutzverordnung
hallo,unsere fahrer fahren bis 22 uhr in wohngebieten/ kerngebieten/ mischgebieten . nun solln sie abends nicht mehr nach 20 uhr mit einem lkw dort fahren. wir fahren teilweise noch bis 22 uhr mit unseren lkw in diesen gebieten ( schichtdienst von 6- 14 uhr .. 14 -22 uhr ) es kommt aber immer öfters vor das sich die leute beschweren . auf unseren lkw,s sind aufkleber das man ab 20 uhr nach der lärmschutzverordnung nicht mehr im freien laden darf. nur da finde ich nichts über 20 uhr . ich finde dazu nichts. hat jemand eine idee dazu vielleicht ??
Community-Antworten (1)
14.10.2009 um 12:27 Uhr
Moin Pimpelchef, hessische Lärmschutzverordnung vom 8. Dezember 1970 (GVBl. S. 745) legt in § 3 Abs. 1 die allgemeine nächtliche Ruhezeit auf die Zeit von 20.00 bis 7.00 Uhr fest.