Erstellt am 09.02.2014 um 11:48 Uhr von Snooker
Nein, der AG muss dies nicht übernehmen.
Erstellt am 09.02.2014 um 16:16 Uhr von gironimo
so ganz würde ich den AG da nicht raushalten:
Immerhin gibt es ja die Mitbestimmung im Zuge der beruflichen Bildung. Da kann man zwar nicht direkt Mittel verlangen, die der AG zahlen muss, aber man kann durch die Rahmenbedingungen so manches erreichen.
Ihr solltet da kreativ und ausdauernd sein und eine BV zum Thema Fortbildungsmaßnahmen fordern. Euren Verhandlungsvorschlag solltet Ihr gründlich vorbereiten (Seminar, Workshop, Sachverständiger).
Erstellt am 09.02.2014 um 16:32 Uhr von Snooker
Mag schon sein gironimo. Wir haben keinen BR, aber unser AG bezahlt trotzdem die einzelnen Module für uns Trucker. Warum ich geschrieben hatte , nein muss er nicht zahlen, ist, weil der Fragesteller nach dem muss gefragt hat.
Erstellt am 09.02.2014 um 19:08 Uhr von ActionHero
@Giro
Leider geht es nicht so, wie du es hier andenkst.
Natürlich kann ein BR und sollte es zumindest auch versuchen, hier eine Regelung für die Fahrer zu erreichen. Durchsetzbar ist sie allerdings nicht.
Es ist und bleibt eine ausschließlich für den Fahrer relevante, notwendige Handlung zur Aufrechterhaltung seiner Berechtigung zum Führen entsprechender Fahrzeuge.
Das gilt für die Fahrerkarte genauso wie für die Durchführung entsprechender Qualifizierungen.
Hiermit stellt er lediglich sicher, dass er die im AV vereinbarte Tätigkeit auch durchführen kann. Das hat leider mit einer betrieblichen Weiterbildung recht wenig zu tun.
Ein halbwegs vernünftiger UN sollte diese zumindest teilweise übernehmen. Schließlich sollte es auch in seinem Interesse sein, dass die Fahrzeuge bewegt werden und nicht aufgrund fehlender Lenker, dann vor sich hin Rosten.
Zumal ein Ersetzen dieser Fahrer auch nicht mehr so einfach sein dürfte. Aber leider gibt es immer noch ein paar, die den Zeitgeist noch nicht erkannt haben.
Erstellt am 10.02.2014 um 21:28 Uhr von RuSBR
Vielen Dank für eure Antworten, so ähnlich habe ich mir das gedacht.
Erstellt am 23.12.2023 um 00:21 Uhr von Alex K.
Hallo zusammen, die Pflicht 5 Module alle 5 Jahre zu absolvieren gibt es seit Mai 2021
Deswegen mein Veto zum Thema Kostenübernahme
Beispiel ich bin vor Mai 21 als Kraftfahrer eingestellt wurden. Um gewerblich für meinen AG tätig zu sein, muss ich die 5 gesetzlich vorgeschriebene Module vollbracht haben. Deswegen ordnet der AG an, dass der AN an diesen Schulungen teilzunehmen hat, dann muss er auch die 5 Module plus 35 Schulstunden sowie die Anreise und Abreisezeit zahlen.
Erstellt am 23.12.2023 um 14:47 Uhr von celestro
das Thema ist aber auch schon mehr als 8 Jahre alt