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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krank während Altersteilzeit

P
poohbear
Jan 2018 bearbeitet

Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb der Altersteilzeit 6 oder mehr Wochen krank ist, muss er diese fehlende Arbeitszeit nachholen? Wenn jemand Infos hierzu hat ( vor allem unter Angabe von Paragraphen) wäre mir sehr geholfen.

4.03408

Community-Antworten (8)

F
Forentroll

21.02.2011 um 16:06 Uhr

@poohbear Wenn das in der aktiven Phase ist und im AV oder TV nichts anderes geregelt ist dann ja

D
DocPille

21.02.2011 um 16:17 Uhr

@Forentroll

wo hast denn das her,ist absoluter Blödsinn

M
Matze

21.02.2011 um 16:24 Uhr

DocPille, wo bleibt der Gegenbeweis?

Poohbear, siehe mal unter [www.ukb.uni-bonn.de/sbv/info/krankheit_in_der_Altersteilzeit.pdf]. Dies kann ganz hilfreich sein. Mit kollegialen Grüßen

D
DocPille

21.02.2011 um 16:38 Uhr

@Matze

was ist das was du da anbietest,TV-L????

R
rtjum

21.02.2011 um 16:38 Uhr

@doc

das ist aber ganz schön alt oder? denke da prallen die meinungen aufeinander, personaler werden immer wollen, dass nachgearbeitet wird und wir br eher das gegenteil, die argumentation in deinem link ist schon ganz gut aber gibts da nichts neueres?

D
DocPille

21.02.2011 um 16:45 Uhr

@rtjum

wie ich sehe hast du auch PC,dann hast du auch Google??

poohbear:wenn du noch mehr Antworten willst,mach bitte bei deiner Ausgangsfrage den Haken bei 7 Antworten raus.

P
Petrus

21.02.2011 um 17:48 Uhr

Es kommt halt darauf an, ob die Nacharbeit in der ATZ-Vereinbarung (bzw. im TV) vertraglich festgeschrieben wurde. Wenn ja: Pech für den ArbN (siehe auch http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Altersteilzeit_Nacharbeit_Krankheit_ArbG-Duesseldorf_7Ca515-09.html) Wenn nein: Pech für den ArbGeb (siehe IGM-Seiten vom Doc)

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