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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsanspruch

D
dörmi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und guten Tag, ich möchte gerne wissen wie es sich verhält,wenn ein AN im letzten Jahr krank wurde und seinen Urlaub nicht verbrauchen konnte und diese Krankheit evtl.noch bis Mai anhält , kann der Urlaub verfallen oder darf der AG sogar ein Angbot machen den Urlaub auszubezahlen ?

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Community-Antworten (3)

N
nichtswissender

21.02.2011 um 12:15 Uhr

Hallo Dörmi,

hier ein Auzug aus dem Urteil des EurGH von Januar 2010:

Info EuGH: Kranke behalten Urlaubsanspruch / C-350/06 und C-520/06 Europäischer Gerichtshof zu C-350/06 und C-520/06 EIN ARBEITNEHMER VERLIERT NICHT SEINEN ANSPRUCH AUF BEZAHLTEN JAHRESURLAUB, DEN ER WEGEN KRANKHEIT NICHT AUSÜBEN KONNTE Der nicht genommene Jahresurlaub ist abzugelten Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Bezugszeitraums und/oder eines im nationalen Recht festgelegten Übertragungszeitraums nicht erlöschen darf, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums oder eines Teils davon krankgeschrieben war und seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses fortgedauert hat, weshalb er seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht ausüben konnte.

P
paula

21.02.2011 um 12:34 Uhr

nichtwissender

mit dem Satz:"Der nicht genommene Jahresurlaub ist abzugelten" tue ich mir im laufenden Arbeitsverhältnis etwas schwer

D
dersensenmann

22.02.2011 um 11:49 Uhr

@paula "Der nicht genommene Jahresurlaub ist abzugelten" gehört zum Leitsatz. Die Erklärung (Ende des Arbeitsverhältnisses) folgt dann

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