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10 Tage Mindesturlaub-Ausnahmen?

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zulumicha
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe mal wieder eine Frage, und zwar geht es um den Haupt-Jahresurlaub der nach unserem Tarif Metall Hessen mindestens 10 aufeinanderfolgende Arbeitstage umfassen soll,wobei davon abgewichen werden kann wenn das INTERESSE DES BESCHÄFTIGTEN oder des Betriebes dies erforderlich machen. AN will über den 03.10. 2 Wochen zu Hause bleiben mit 9 Tagen Urlaub.AG will 10 Tage Urlaub beantragt haben. Was sind persönliche Interessen in diesem Fall? Vielen Dank schonmal Micha

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Community-Antworten (4)

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Matze

20.02.2011 um 19:21 Uhr

BUrlG §7: (2) 1Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. 2Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen. Euer AG hat eine Sorgfaltspflicht für seine AN und kennt anscheinend dieses Gesetz. Mit kollegialen Grüßen

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zulumicha

20.02.2011 um 19:30 Uhr

Hallo Kollege Matze, habe mir den von Dir eingestellten Text auch schon durchgelesen. Mich würde aber eher interessieren wie der Text im Manteltarifvertrag zu verstehen ist bezüglich den Interessen des Beschäftigten? Danke aber trotzdem- :-) Micha

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Lotte

20.02.2011 um 20:22 Uhr

zulumicha, ich finde den TV da recht eindeutig. Interesse des Beschäftigten = 9 Tage. Außerdem ist es zwar so, dass der AG den Urlaub gewähren muss, aber er kann ihm den AN nicht aufzwingen.

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Matze

20.02.2011 um 22:52 Uhr

Hallo zulumicha, Lotte, tatsächlich, lt. §13 (1) BUrlG darf der Tarifvertrag von §7 abgeweichend regeln. Ich hab's übersehen, sorry. :-)

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