Erstellt am 17.02.2011 um 21:29 Uhr von Rübennase
Hab Dir mal diesen Text hier reinkopiert:
Ohne den Betriebsrat darf der Arbeitgeber solche Krankenrückkehrgespräche nicht durchführen. Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 08.11.1994 – 1 ABR 22/94) besteht bei der Führung formalisierter Krankengespräche zur Aufklärung eines überdurchschnittlichen Krankenstandes die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Mitbestimmung bei Fragen der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb). Es geht dabei um das Verhalten der Arbeitnehmer in Bezug auf die betriebliche Ordnung und nicht um das Verhalten bei der Arbeitsleistung selbst.
Sieh auch mal hier (kopieren-einfügen):
http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/krankenrueckkehrgespraeche/
Erstellt am 18.02.2011 um 08:54 Uhr von rolfo
@ Rübennase
das gilt aber nur wenn es alle AN betrifft, Kollektivsache. Dann ist der BR mit drin.
Bei einem Einzelgespräch gibt es keine Mitbestimmung.
Der Kollege kann einen BR zuziehen.
Erstellt am 18.02.2011 um 12:13 Uhr von rkoch
@rolfo
Stimmt. Aber wo ist die Abgrenzung zwischen Kollektiv und Individual hier zu ziehen? Wird es auf Dauer bei dem EINEN Gespräch bleiben? I.d.R. ist die Durchführung derartiger Gespräche in sich ein kollektiver Tatbestand, denn es ist Anzunehmen das der AG beabsichtigt grundsätzlich JEDEN AN zu derartigen Gesprächen zu holen. Ein individualer Tatbestand ist bestenfalls dann anzunehmen wenn es sich um ein Gespräch in einem außergewöhnlichen Fall handelt, z.B. ein AN der nach SEHR langer Zeit der Krankheit wieder kommt oder der jetzt infolge Behinderung eine besondere Behandlung benötigt.
Erstellt am 18.02.2011 um 14:24 Uhr von rolfo
@rkoch
Es könnte doch auch sein, dass gerade der Kollege öfters auffällt mit plötzlichen Kurzkrankheiten, z. B. Montag oder nach Feiertag.
Solange keine Erkenntnis darüber da ist dass der AG dies grundsätzlich bei allen Mitarbeitern macht oder nur bei dem einen oder anderen ist es eben kein kollektiver Tatbestand.
Im anderen Fall nach langer Krankheit oder Behinderung muss ja sowieso eine BEM Massnahme gemacht werden, und ich denke doch dass der BR hierüber eine BV abgeschlossen hat.
Erstellt am 18.02.2011 um 23:35 Uhr von Rübennase
@rolfo, @rkoch
Hast schon Recht rolfo. Ich ging natürlich auch davon aus, dass der AG von brcoatch dies bei allen MA macht. Muß ja nicht sein. Kann ja wirklich ein Einzelfall sein. Dann reagiert der AG natürlich dem entsprechend.
@brcoatch
Ich weiß ja nicht, wie Ihr mit Eurem AG könnt, aber macht doch eine BV, damit solche Einzelgespräche ohne BR in Zukunft nicht mehr vorkommen.