Erstellt am 05.04.2006 um 10:50 Uhr von p.g.
Soweit ich weiß hat der Arbeitgeber das Recht dich zu einem Arzt seines Vertrauens zu schicken. Aber eine Abmahnung ist hier nicht möglich.
Erstellt am 05.04.2006 um 12:40 Uhr von Klaus
So sieht das aus. Eine Abmahnung kannst Du für vertragswidriges Verhalten bekommen. Wenn in Deinem Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich eine Verpflichtung enthalten ist, nicht krank zu werden ;-), ist Krankheit nicht abmahnungsfähig.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 05.04.2006 um 12:49 Uhr von Kölner
Steht das so in Deiner Abmahnung, mithorn?
Du bist abgemahnt worden am XXX, wegen der Krankheitszeit vom XXX bis XXX?
Oder gibt es einen ganz anderen Grund? Z.B. dass Du die Krankmeldung nicht ordnungsgemäß abgegeben hast, oder Dich nachträglich krank gemeldet hast oder einen Termin zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung zum fünften Mal nicht wahrgenommen hast?
Erstellt am 07.04.2006 um 23:29 Uhr von Kölner
Sie "nutzt ihren BR-Bonus des Kündigungsschutzes" und ist ständig krank?
Colette, da greift § 10 a KSchG: "Ein Betriebsrat mit ausreichend Krankheitszeiten kann ohne Gültigkeit des § 15 dieses Gesetzes nach einer erfolgreichen Abmahnung und negativer Krankheitsprognose gekündigt werden. Die Zustimmung des Betriebsrates nach § 103 BetrVG kann nach begründeten Zweifel ausgesetzt werden".
Na dann geht das ja...
Erstellt am 08.04.2006 um 10:28 Uhr von Tom
Lieber Kölner,
unter 10 a KSchG find ich nichts; kannst Du nochmal drüberlesen?
Gerade dies interessiert mich brennend!
DANKE
Erstellt am 08.04.2006 um 10:38 Uhr von Kölner
Erstellt am 09.04.2006 um 11:44 Uhr von mithom
Hallo,
versteh ich nicht ganz. §10 KSchG behandelt die Höhe von Abfindungen und ein §10a finde ich auch nicht.
Gruß
Erstellt am 09.04.2006 um 13:37 Uhr von Fayence
mithom,
nicht immer alles Ernst nehmen, was Kölner schreibt. Den § 10a KSchG gibt es auch nicht!
Deine Frage wurde doch schon in Deinem 2. diesbezüglichen Thread diskutiert und beantwortet. Aus diesem Grund hat sich Kölner an dieser Stelle einen kleinen Scherz erlaubt!
Gruß
Fayence