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Abmahnung wegen häufigen Fehlzeiten durch Krankmeldung?

M
mithom
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin wiedergewähltes Betriebsratsmitglied und habe heute eine Abmahnung erhalten wegen häufigen Fehlzeiten durch Krankmeldung. Meine Frage dazu: Soweit ich weiß, ist Krankheit kein Grund für eine Amahnung, da Krankheit nicht steuerbar ist. Ist das richtig so und hat jemand für mich weitere Informationen zu diesem Thema? Gruß und vielen Dank im Voraus mithom

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Community-Antworten (8)

P
p.g.

05.04.2006 um 12:50 Uhr

Soweit ich weiß hat der Arbeitgeber das Recht dich zu einem Arzt seines Vertrauens zu schicken. Aber eine Abmahnung ist hier nicht möglich.

K
Klaus

05.04.2006 um 14:40 Uhr

So sieht das aus. Eine Abmahnung kannst Du für vertragswidriges Verhalten bekommen. Wenn in Deinem Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich eine Verpflichtung enthalten ist, nicht krank zu werden ;-), ist Krankheit nicht abmahnungsfähig.

Viele Grüße Klaus

K
Kölner

05.04.2006 um 14:49 Uhr

Steht das so in Deiner Abmahnung, mithorn? Du bist abgemahnt worden am XXX, wegen der Krankheitszeit vom XXX bis XXX? Oder gibt es einen ganz anderen Grund? Z.B. dass Du die Krankmeldung nicht ordnungsgemäß abgegeben hast, oder Dich nachträglich krank gemeldet hast oder einen Termin zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung zum fünften Mal nicht wahrgenommen hast?

K
Kölner

08.04.2006 um 01:29 Uhr

Sie "nutzt ihren BR-Bonus des Kündigungsschutzes" und ist ständig krank? Colette, da greift § 10 a KSchG: "Ein Betriebsrat mit ausreichend Krankheitszeiten kann ohne Gültigkeit des § 15 dieses Gesetzes nach einer erfolgreichen Abmahnung und negativer Krankheitsprognose gekündigt werden. Die Zustimmung des Betriebsrates nach § 103 BetrVG kann nach begründeten Zweifel ausgesetzt werden".

Na dann geht das ja...

T
tom

08.04.2006 um 12:28 Uhr

Lieber Kölner, unter 10 a KSchG find ich nichts; kannst Du nochmal drüberlesen? Gerade dies interessiert mich brennend! DANKE

K
Kölner

08.04.2006 um 12:38 Uhr

Habe drübergelesen...

M
mithom

09.04.2006 um 13:44 Uhr

Hallo, versteh ich nicht ganz. §10 KSchG behandelt die Höhe von Abfindungen und ein §10a finde ich auch nicht. Gruß

F
Fayence

09.04.2006 um 15:37 Uhr

mithom, nicht immer alles Ernst nehmen, was Kölner schreibt. Den § 10a KSchG gibt es auch nicht!

Deine Frage wurde doch schon in Deinem 2. diesbezüglichen Thread diskutiert und beantwortet. Aus diesem Grund hat sich Kölner an dieser Stelle einen kleinen Scherz erlaubt!

Gruß Fayence

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