Abmahnung wegen häufigen Fehlzeiten durch Krankmeldung?
Hallo, ich bin wiedergewähltes Betriebsratsmitglied und habe heute eine Abmahnung erhalten wegen häufigen Fehlzeiten durch Krankmeldung. Meine Frage dazu: Soweit ich weiß, ist Krankheit kein Grund für eine Amahnung, da Krankheit nicht steuerbar ist. Ist das richtig so und hat jemand für mich weitere Informationen zu diesem Thema? Gruß und vielen Dank im Voraus mithom
Community-Antworten (8)
05.04.2006 um 12:50 Uhr
Soweit ich weiß hat der Arbeitgeber das Recht dich zu einem Arzt seines Vertrauens zu schicken. Aber eine Abmahnung ist hier nicht möglich.
05.04.2006 um 14:40 Uhr
So sieht das aus. Eine Abmahnung kannst Du für vertragswidriges Verhalten bekommen. Wenn in Deinem Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich eine Verpflichtung enthalten ist, nicht krank zu werden ;-), ist Krankheit nicht abmahnungsfähig.
Viele Grüße Klaus
05.04.2006 um 14:49 Uhr
Steht das so in Deiner Abmahnung, mithorn? Du bist abgemahnt worden am XXX, wegen der Krankheitszeit vom XXX bis XXX? Oder gibt es einen ganz anderen Grund? Z.B. dass Du die Krankmeldung nicht ordnungsgemäß abgegeben hast, oder Dich nachträglich krank gemeldet hast oder einen Termin zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung zum fünften Mal nicht wahrgenommen hast?
08.04.2006 um 01:29 Uhr
Sie "nutzt ihren BR-Bonus des Kündigungsschutzes" und ist ständig krank? Colette, da greift § 10 a KSchG: "Ein Betriebsrat mit ausreichend Krankheitszeiten kann ohne Gültigkeit des § 15 dieses Gesetzes nach einer erfolgreichen Abmahnung und negativer Krankheitsprognose gekündigt werden. Die Zustimmung des Betriebsrates nach § 103 BetrVG kann nach begründeten Zweifel ausgesetzt werden".
Na dann geht das ja...
08.04.2006 um 12:28 Uhr
Lieber Kölner, unter 10 a KSchG find ich nichts; kannst Du nochmal drüberlesen? Gerade dies interessiert mich brennend! DANKE
08.04.2006 um 12:38 Uhr
Habe drübergelesen...
09.04.2006 um 13:44 Uhr
Hallo, versteh ich nicht ganz. §10 KSchG behandelt die Höhe von Abfindungen und ein §10a finde ich auch nicht. Gruß
09.04.2006 um 15:37 Uhr
mithom, nicht immer alles Ernst nehmen, was Kölner schreibt. Den § 10a KSchG gibt es auch nicht!
Deine Frage wurde doch schon in Deinem 2. diesbezüglichen Thread diskutiert und beantwortet. Aus diesem Grund hat sich Kölner an dieser Stelle einen kleinen Scherz erlaubt!
Gruß Fayence
Verwandte Themen
Abmahnung rechtens?
ÄlterIst die Abmahnung berechtigt? Text der Abmahnung: Vom Dienstag, 8. April bis Donnerstag, 10. April sind Sie nicht zur Arbeit erschienen. Für den Zeitraum vom 8. bis 9. haben sie uns fristgerecht ein
Zu Euren Fragen: es steht wörtlich Abmahnung Wegen: häufige Fehlzeiten durch Krankmeldung
ÄlterHallo, hier ist nochmal mithom, suuuper, dass ihr so schnell antwortet. Zu Euren Fragen: es steht wörtlich Abmahnung Wegen: häufige Fehlzeiten durch Krankmeldung Danach sind die Zeiträume auf
Abmahnung eines BR-Mitgliedes - wegen angeblich verspäteter Krankmeldung?
Älterhallo an alle bin br mitglied und wurde abgemahnt aber erst zur vorgeschichte: habe vor jahren eine schriftliche aufforderung vom AG erhalten das ich mich auch wenn es nur um einen tag krank geht ich
Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung
ÄlterLiebe Mitstreiter Habe folgenden Fall vorliegen: Ein Kollege war eine Tag krank (Freitag). Da in unserer Firma wird vornehmlich nachts gearbeitet und eben tagsüber geschlafen wird war es dem Ko
Abmahnung fragwürdiger Art
ÄlterGuten Morgen liebes BR-Forum, ich benötige mal ein bisschen Feedback zu einem Fall. Kurz zur Sachlage: Ich bin seit 4 Jahren Betriebsrätin bei einem kleinen Verein mit 15 festen Mitarbeitern, und noc