Frist bei betrieblicher Übung?
Hallo,
unser AG hat der Belegschaft letzten Mittwoch mitgeteilt, dass auf Grund der wirtschaftlichen Lage das Urlaubsgeld dieses Jahr nicht ausgezahlt werden wird. Nun haben wir nach intensiver Recherche festgestellt, dass unser Urlaubsgeld einer betrieblichen Übung unterliegt. Nun unsere Frage: Gibt es eine Frist innerhalb wir (der BR) dem AG mitteilen müssen, dass er das Urlaubsgeld zu zahlen hat? Wir haben nämlich in 4 Wochen eine Schulung und würden das gerne mit dem Anwalt noch besprechen. Danke
Community-Antworten (8)
15.02.2011 um 18:34 Uhr
wenn der Anspruch aus der betrieblichen Übung kommt dann handelt es sich um einen individuellen Anspruch der MA. Gibt es Ausschlussfristen nach einem TV oder steht etwas im Arbeitsvertrag? Wenn es solche Fristen gibt müssen die MA in der Frist reagieren.
Der BR ist eigentlich außen vor. Er kann individuelle Ansprüche der MA nicht beim AG durchsetzen. Die einzelnen BRM könnten jedoch Vorreiter spielen und den Kollegen so zeigen wie man reagieren muss
15.02.2011 um 18:59 Uhr
Ich weiss ja nicht wieviele Arbeitnehmer ihr habt.... aber unser Chef reagiert immer sehr empfindlich wenn wir ihm 120 Klagen versprechen:-)
15.02.2011 um 19:22 Uhr
grandcru, gibt es einen TV?
15.02.2011 um 19:30 Uhr
die wirtschaftliche Lage könnte aber auch zu betriebsbedingten Kündigungen führen.
15.02.2011 um 20:01 Uhr
Also ich kenne nur die Aussage, von Menschen die etwas von dieser Materie verstehen, dass der Verzicht auf Urlaubsgeld noch keinen Betrieb gerettet hat.
15.02.2011 um 20:11 Uhr
Immie
..habe ich dieses behauptet?? Der AG könnte aber bei entsprechenden Forderung so reagieren. Dann würde ich die Koll. welche entlassen werden/ betriebsbedingt gekündigt werden einmal gerne hören.
Ich denke auch Du würdest dann als so Betroffene ganz anders reagieren wie nun. Also, ggf. auch so warum haben da bestimmte hier nicht es so akzeltiert??
Jegliche Verzichte von AN geben keine Garantieen auf Arbeitsplatz erhalte. Vielleicht kommen in diesen Fällen auch betriebsbedingte Kündigungen nur später. Vielleicht auch gleich eine Insolvenz.
15.02.2011 um 20:25 Uhr
...Jegliche Verzichte von AN geben keine Garantieen auf Arbeitsplatz erhalte. Vielleicht kommen in diesen Fällen auch betriebsbedingte Kündigungen nur später. Vielleicht auch gleich eine Insolvenz.
Vielleicht auch erst der Verzicht... dann die betriebsbedingten Kündigungen... dann die Bauernopfer der Ausgegliederten... dann die Insolvenz... "und" seit drei Jahren kein Urlaubsgeld.
16.02.2011 um 09:44 Uhr
@all erstmal danke für die vielen Antworten. Zu den einzelnen Fragen: Wir haben mehr als 100 MA und keinen TV.
Wenn ich das richtig verstehe haben wir also keine Frist einzuhalten und können mit unserem Anwalt das alles durchsprechen und mal ein "Musterschreiben" aufsetzen. Dann kann sich der AG ja überlegen ob er 100x vor Gericht möchte.
@ Hannelore Grundsätzlich sehen wir das auch so, dass der Verzicht auf das Urlaubsgeld keinen Arbeitsplatz retten wird und daher werden wir auch nicht darauf verzzichten. Wir wollen damit den AG "zwingen" anzufangen wirtschaftlicher zu haushalten. Denn es sind so viele Kostenfaktoren bei uns im Haus die unnötig sind und bevor er nicht etwas guten Willen zeigt, zeigen wir auch keinen. Er hat uns Mitte letzten Jahres zugesagt auf nicht essentiell wichtige Ausgaben zu verzichten. Nichts ist geschehen. Die unnötigen Ausgaben (nur von denen wir wissen) beliefen sich von 08/10 bis 12/10 auf rund 60.000 Euro. Desweiteren werden bei uns die Dienstreisen nach wie vor über ein Reisebüro gebucht das mehr Geld verlangt als die Homepage der DB. Zumal diese DB Tickets unnötig sind, da wir einen Parkplatz voller Dienstautos haben die nur rumstehen. Neue Aussendienstler bekommen sofort ein neues (!) Laptop und ein neues (!) Auto, anstatt mal die PCs und Autos vom Vorgänger zu nutzen.
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