Hallo,
bei uns ist das private Mailen am Arbeitsplatz schon immer erlaubt - zwar nicht schriftlich, es war aber schon immer mit Wissen der GL gedultet. Nach meinen Recherchen sollte sich dadurch eine Betriebliche Übung eingestellt haben.
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen soll das private Mailen nun verboten werden. Wenn wir der GL etwas von "betrieblicher Übung" erzählen, heisst es nur "Gewohnheitsrecht gibts nicht". Wenn es denn also so weit kommen sollte - wie geht man als BR weiter vor, um der Betrieblichen Übung zu ihrem Recht zu verhelfen? Ist der BR da überhaupt mit im Boot, oder müssen das die AN alleine ausfechten? Hat das was mit den Mitbestimmungsrechten des BR zu tun, oder ist das jetzt ein ganz anderes Feld?

Für Hilfe und weitere Hinweise schönen Dank.