Abgesagte Rufbereitschaft vergütungspflichtig?
Hallo Miteinander,
ich habe eine Frage zur Rufbereitschaft; sie wird mit einer Geldsumme pauschal vergütet und dies ist auch im Arbeitsvertrag geregelt. Sollte gearbeitet werden bekommt man die Stunden zusätzlich zur Pauschalsumme als Überstunden. Nun wird aber die Rufbereitschaft ab und an 24h vorher abgesagt. Hat der Arbeitnehmer nicht trotzdem recht auf die Pauschalsumme, da er laut Dienstplan ja in seiner "freien Freizeitgestaltung" schon eingeschränkt war?!
Vielen Dank
Community-Antworten (1)
15.02.2011 um 15:31 Uhr
Das kommt auf die hier geltenden Regelungen an. Also dort nachlesen. Es gib Regelungen die beinhlaten eine entsprechende positive Aussage.
Auch hier gilt "lesen bildet und bringt einen weiter" ;-)
Wen ein Anspruch besteht, muss man aber ggf. auch selbst diesen einklagen.
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