Hallo Miteinander,

ich habe eine Frage zur Rufbereitschaft;
sie wird mit einer Geldsumme pauschal vergütet und dies ist auch im Arbeitsvertrag geregelt. Sollte gearbeitet werden bekommt man die Stunden zusätzlich zur Pauschalsumme als Überstunden.
Nun wird aber die Rufbereitschaft ab und an 24h vorher abgesagt.
Hat der Arbeitnehmer nicht trotzdem recht auf die Pauschalsumme, da er laut Dienstplan ja in seiner "freien Freizeitgestaltung" schon eingeschränkt war?!

Vielen Dank