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Umtausch Urlaub gegen Gleitzeitkonto

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Lancelot
Jan 2018 bearbeitet

gibt es Regelungen zu dem Problem Umtausch von Urlaubstagen zugunsten des Gleitzeitkontos ? Wer hat da einen Tip ??

2.60409

Community-Antworten (9)

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wahlvst

14.02.2011 um 17:45 Uhr

Ist nicht statthaft!

Mindesturlaub lt. Bundesurlaubsgesetz übertragen läßt das Gesetz nicht zu. Beim tartifl. Mehrurlaubsanspruch, müssten die Tarifpartner dieses erlauben, was mir aus KEINEM TV bekannt ist.

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Lancelot

14.02.2011 um 17:49 Uhr

nein, ich meine nicht das Übertragen auf ein Neues Jahr oder obendrauf. Sondern ich meine, wenn ein Kollege bei Gleitzeit z.B. 10 Stunden im Minus ist, ob er dann dafür einen Urlaubstag sich anrechnen lassen kann, sodass eben dann nur noch 2 Stunden im Minus sind !

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Petrus

14.02.2011 um 17:52 Uhr

@lance: Auch da gilt desselbe, was wahlvst gesagt hat! Der Urlaub ist zur Erholung da, nicht zum Ausgleich von Minusstunden!

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Ulrik

14.02.2011 um 17:56 Uhr

Sollte da nicht auch dann relevant sein, wie das Minus zu Stande gekommen ist??

Was, wenn der Kollege einen Tag frei (zur Erholung) statt auf Urlaub auf Gleitzeit gemacht hat (weil eine BV z.b. ein Stundenminus von 25 erlaubt)?? Dann wäre zumindest ja der Erholungszweck gegeben.

Die Frgae mag blöd sein, kommt mir aber grad so :-)

W
wahlvst

14.02.2011 um 18:29 Uhr

Ulrik

spielt keine Rolle! Uralub darf nicht für Gleitzeit oder Minusausgleich genutzt werden.

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Rübennase

14.02.2011 um 23:55 Uhr

Was haltet ihr davon?

Bis zum Jahresende sollen möglichst viele Plusstunden abgebaut sein. Ein MA hat im November noch 2 Woche Urlaub. Urlaubsverschiebung von November auf Februar des nächsten Jahres. Im November nimmt der MA Überstundenfrei. ;-)

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Lancelot

15.02.2011 um 09:37 Uhr

das sind alles gute Argumente, aber Urlaub sind doch auch nichts weiter als "Gutstunden". Warum soll man die denn nicht eintauschen dürfen ?? Gibt es da nicht irgendeine gesetzliche Regelung ??

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Petrus

15.02.2011 um 15:59 Uhr

@lance: Urlaub ist nach dem Gesetz Urlaub. Punkt. Urlaub dient nach dem Gesetz zur Erholung. Punkt. "Gutstunden" kennt das Gesetz nicht. Das wird vielleicht in einer BV geregelt, die steht aber eben unter dem Gesetz. Warum man also nicht Urlaubs- gegen Gleitzeittage eintauschen darf? Weil das vom Gesetz so nicht erlaubt ist. Das IST die gesetzliche Regelung!

D
DonJohnson

16.02.2011 um 00:30 Uhr

Petrus, wenn man allerdings das verfallen von Urlaubstagen über dem gesetzlichen Rahmen bei Krankheit sieht, dass das BAG eindeutig bestätigt hat, wäre ich ob deiner Aussage nicht wirklich sicher. Meines Wissens wurde das noch nciht höchstrichterlich verhandelt, Tendenzen sind IMHO aber zu erkennen...

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