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Schlechtwetter Vor-und Nacharbeit - muss eine Änderung der Arbeitszeit mit dem BR abgesprochen werden?

A
atlas
Jan 2018 bearbeitet

hallo.. bin frisch gewählter br..schon die erste auseinandersetzung. betrifft änderung der arbeitzzeit. wir sind im galabau tätig. auf grund unseres schlechtwetter tarifvertrages müsseb wir vor-oder nacharbeit leisten.ag.sagt er ordnet die zusätzlichen stunden an. ich bin der meinung alle arbeitzzeit änderung muss mit dem br. abgesprochen werden.. wer kennt sich aus...paragraphen?? danke

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Community-Antworten (1)

V
viktor

31.03.2006 um 14:53 Uhr

der § 87 BetrVG ist eindeutig. Der BR hat mitzubestimmen (es sei denn, es gibt eine abschließende tarifliche oder gesetzliche Regelung). Schlechtes Wetter im Baugewerbe sind auch keine Notlagen, da Wetter und Ausfälle ein alltägliches Risiko sind.

Denkbar ist eine Betriebsvereinbarung, die das grundsätzliche Problem behandelt und das Verfahren bei Arbeitszeitverschiebungen durch Wettereinflüsse regelt. Vielleicht kann der BR hier einen Vorschlag erarbeiten.

Aber zunächst einmal die Mitbestimmung einfordern.

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