Jahresurlaub für GFB´s
Haben Geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Jahresurlaub ? Unsere GFB arbeitet regelmäßig ( immer nur ) am Samstag,Sonntag und Montag. Samstag und Sonntag 7,5 Stunden geteilter Dienst in der Pflege, Montags 4,5 Stunden in der Pflege. Vertraglich sind 19,5 Stunden die Woche festgelegt. Eine Vollzeitstelle hat 28 Tage Erholungsurlaub. Und für Mathematiker : wie errechnen wir den Urlaubsanteil ?
Community-Antworten (7)
09.02.2011 um 20:38 Uhr
Urlaubsanspruch JA wie für eine Teilzeitkraft mit 3 Tagen
09.02.2011 um 20:39 Uhr
Warst du das unter
?
Mathematik: Urlaubsanspruch (GFB) = 28 * 3 / (Anzahl der durchschnittlichen Wochentage einer Vollkraft) bei 6 Tagewoche für eine Vollkraft: 28 *3 /6 = 14 Tage Urlaubsanspruch
Die Arbeitstage sind relevant, nicht die Wochenstunde denn das BUrlG spricht von Urlaubstagen
09.02.2011 um 20:41 Uhr
. . . auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Jahresurlaub, wenn sie regelmäßig eingesetzt sind. Sie bekommen natürlich entsprechend den weniger Arbeitstagen auch weniger Urlaub, denn sie brauchen Urlaub ja auch nur an den Tagen nehmen, an denen sie üblicherweise zum Arbeiten verpflichtet wären. 28 x 3 : 5 (bei der 5-Tage-Arbeitswoche) = 16,8 28 x 3 : 6 (bei der 6-Tage-Arbeitswoche) = 14
Aber mal eine Gegenfrage: wenn die arme GFB regelmäßig Sonntags arbeitet - wie klappt das dann mit den 15 freien Sonntagen im Jahr?
@neskia wieso gehst Du automatisch von einer 6-Tage-Woche aus? Hast Du eine Kristallkugel? ;-)
09.02.2011 um 21:46 Uhr
@wölfchen war fürs Kopfrechnen einfacher ;-)
wie ist es geregelt, wenn Sonntag Feiertag ist z.B. Weihnachten und Neujahr?
10.02.2011 um 15:02 Uhr
Unsere GFB hat selber und freiwillig ihre Arbeitszeit bestimmt. Leider bekommt sie keine Zeitzuschläge, dies würde ihren Lohn ja über 400 € schrauben, und sie müßte dann wahrscheinlich Steuern zahlen. Wir arbeiten in Vollzeit 5,5 Tage pro Woche. Zu guter Letzt : deswegen, weil sie immer am Wochenende arbeitet, möchte sie Urlaub. Nach meiner Rechnung also 15,27 Tage. Korrekt ?
@neskia
Warst du das unter
nein, war ich nicht
10.02.2011 um 21:56 Uhr
@vorreiter Ich würde 3/7 des Urlaubsanspruchs einer VZ berechnen...
10.02.2011 um 22:15 Uhr
Gesamturlaubsanspruch (Vollzeit-AN) : Wochenarbeitstage (Vollzeit-AN) x Wochenarbeitstage (Teilzeit-AN) = Urlaubsanspruch (Teilzeit-AN)
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