Erstellt am 09.02.2011 um 19:38 Uhr von pfeilenbogen
Urlaubsanspruch JA wie für eine Teilzeitkraft mit 3 Tagen
Erstellt am 09.02.2011 um 19:39 Uhr von neskia
Warst du das unter
http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=38926&keyword=tzbfg&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show
?
Mathematik: Urlaubsanspruch (GFB) = 28 * 3 / (Anzahl der durchschnittlichen Wochentage einer Vollkraft)
bei 6 Tagewoche für eine Vollkraft: 28 *3 /6 = 14 Tage Urlaubsanspruch
Die Arbeitstage sind relevant, nicht die Wochenstunde denn das BUrlG spricht von Urlaubstagen
Erstellt am 09.02.2011 um 19:41 Uhr von wölfchen
. . . auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Jahresurlaub, wenn sie regelmäßig eingesetzt sind. Sie bekommen natürlich entsprechend den weniger Arbeitstagen auch weniger Urlaub, denn sie brauchen Urlaub ja auch nur an den Tagen nehmen, an denen sie üblicherweise zum Arbeiten verpflichtet wären.
28 x 3 : 5 (bei der 5-Tage-Arbeitswoche) = 16,8
28 x 3 : 6 (bei der 6-Tage-Arbeitswoche) = 14
Aber mal eine Gegenfrage:
wenn die arme GFB regelmäßig Sonntags arbeitet - wie klappt das dann mit den 15 freien Sonntagen im Jahr?
@neskia
wieso gehst Du automatisch von einer 6-Tage-Woche aus? Hast Du eine Kristallkugel? ;-)
Erstellt am 09.02.2011 um 20:46 Uhr von neskia
@wölfchen
war fürs Kopfrechnen einfacher ;-)
wie ist es geregelt, wenn Sonntag Feiertag ist z.B. Weihnachten und Neujahr?
Erstellt am 10.02.2011 um 14:02 Uhr von vorreiter
Unsere GFB hat selber und freiwillig ihre Arbeitszeit bestimmt.
Leider bekommt sie keine Zeitzuschläge, dies würde ihren Lohn ja über
400 € schrauben, und sie müßte dann wahrscheinlich Steuern zahlen.
Wir arbeiten in Vollzeit 5,5 Tage pro Woche.
Zu guter Letzt :
deswegen, weil sie immer am Wochenende arbeitet, möchte sie Urlaub.
Nach meiner Rechnung also 15,27 Tage.
Korrekt ?
@neskia
Warst du das unter
http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=38926&keyword=tzbfg&Nav=suchen&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show
nein, war ich nicht
Erstellt am 10.02.2011 um 20:56 Uhr von Kölner
@vorreiter
Ich würde 3/7 des Urlaubsanspruchs einer VZ berechnen...
Erstellt am 10.02.2011 um 21:15 Uhr von alterBrummbär
Gesamturlaubsanspruch (Vollzeit-AN) : Wochenarbeitstage (Vollzeit-AN) x Wochenarbeitstage (Teilzeit-AN) = Urlaubsanspruch (Teilzeit-AN)