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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Jähliche Arbeitstage

H
Holk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein 3 Schichtbetrieb und das 7 Tage die Woche. Unsere Arbeitsverträge belaufen sich auf 5 Arbeitstage die Woche.

D.h. bei 52 Kalenderwochen wären dies 260 Arbeitstage pro Mitarbeiter, abzüglich 30 Tagen Urlaub bleiben noch 230 Arbeitstage über.

Jetzt zu meiner frage; In Bayern haben wir dieses und nächstes Jahr 13 Feiertage die nicht auf einen Sonntag fallen, müssen diese noch von den 230 Arbeitstagen abgezogen werden, oder gelten für Schichtbetriebe die 7 Tage rund um die Uhr Arbeiten andere Regelungen?

Vielen Dank

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Community-Antworten (1)

E
Ernsthaft

27.11.2017 um 10:07 Uhr

Das hängt auch von so einigen zusätzlich zu beachtenden Punkten ab und kann daher hier auch nicht ohne nähere Kenntnisse über das bei euch greifende einfach mal so eben beantwortet werden.

Schau dir einmal Nachstehendes etwas näher an. Auch die dort angeführte BAG Entscheidung. http://www.spiegel.de/karriere/gerichtsurteil-schichtarbeiter-muessen-an-feiertagen-urlaub-nehmen-a-877681.html

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