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Betriebsvereinbarung im Nov. 2005 ausgelaufen - was tun?

P
P.Mertens
Jan 2018 bearbeitet

hallo ich bin in unserem betrieb mit 93 Mitarbeitern seit einer Woche der neue BR-Vorsitzende und werde mit meinen 5 Mitgliedern direkt ins kalte Wasser geworfen.

so mein Problem unsere letzte Betriebsvereinbarung über unsere letzte lohnerhöhung ist im November 2005 ausgelaufen und die Geschäftsleitung versucht jetzt die neuen lohnverhandlungen immer weiter hinzuzuziehen was den Mitarbeitern natürlich nicht passt und sie mir jetzt die Hölle heiß machen das wir jetzt schnell zu einen Abschluss kommen sollten. nun habe ich mir gedacht da es zurzeit an Arbeit nicht mangelt und es bestimmt passieren wird das die Geschäftsleitung zu uns kommt zwecks mehr Arbeit oder einer arbeitszeitverschiebungen einfach nein zu sagen wen wir nicht bis Bsp.: ende Mai einen Abschluss haben sollten.

hätte der BR dazu die möglichkeit?

was aber dabei das hauptproblem wäre ist unsere wöchentliche Regelarbeitszeit beträgt 38h und unsere flexiblen Wochenarbeitsstunden bewegen sich zwischen + 5,5 und – 5,5 h

es wäre sehr schön wenn mich einer bei diesen Problem beraten könnte.

mfg p.mertens

3.496017

Community-Antworten (17)

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DocPille

05.04.2006 um 22:00 Uhr

Wartenauf den AG,nee das ist nicht gut.

Ihr müsst den AG fordern,kommt natürlich drauf an was ihr an BV's habt. das müsste erstmal geklärt werden,habt ihr eine Betriebsvereinbarung zwecks Überstunden,und wie sieht die aus.

P
P.Mertens

05.04.2006 um 22:05 Uhr

auszug aus unserer BV :

Die flexiblen Wochenarbeitsstunden bewegen sich zwischen + 5,5 und – 5,5 Std, wobei die Ankündigung für mehr oder minder zu leistende Stunden eine Woche im voraus per Aushang erfolgt. Nur bis zu maximal 26 Tage im Jahr werden freitags mehr als eine halbe Überstunde geleistet. An einem Freitag pro Monat und Mitarbeiter können die Überstunden abgelehnt werden. Die mehr oder weniger geleisteten Stunden finden sich auf dem Flexkonto wieder, wobei die Anzahl der Negativstunden auf 40 begrenzt wird. Positivstunden unterliegen keiner Limitierung und es besteht weiterhin die Möglichkeit der Auszahlung ab 40 Std.. Alle Beschäftigten erhalten die Möglichkeit Negativstunden aufzuarbeiten oder am Jahresende mit Urlaubsstunden auszugleichen. Im Kündigungsfall fallen betriebsbedingte Negativstunden zu Lasten der Geschäftsleitung. Diese verpflichtet sich, das Flexkonto auf dem aktuellen Stand zu halten.

K
Kölner

05.04.2006 um 22:18 Uhr

Da kann man Euch nur anraten, eine BV mit Regelungen zur Verhandlung zu vereinbaren; zumal es sich um MBR des BR handelt!

Stichwort: Nachwirkung!

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P.Mertens

05.04.2006 um 22:24 Uhr

also von prinzip haben wir zurzeit 2 BV eine wo kein ende festgelegt wurde und wo es über die Arbeitszeit in der nichts von Überstunden steht sondern nur von flexiblen Wochenarbeitsstunden und eine über lohnerhöhungen die wie gesagt im Nov. 2005 ausgelaufen ist

D
DocPille

05.04.2006 um 22:27 Uhr

@Kölner Ola Amigo Kölner, ist dir aufgefallen das die Antworten heute wesentlich intensiver waren als sonst??

Melde mich für heute ab,Morgen auf ein neues.

K
Kölner

05.04.2006 um 22:30 Uhr

Von Dir aus gesehen, oder von mir aus gesehen, DocPille?

F
ferdi

06.04.2006 um 00:41 Uhr

Sorry,

93 Mitarbeiter BR-Vorsitzender plus 5 Mitglieder???

ferdi

RI
Ramses II

06.04.2006 um 00:56 Uhr

Yepp!

Und jetzt kommt der böse böse Ramses und denkt laut darüber nach, was der folgende Satz "unsere letzte Betriebsvereinbarung über unsere letzte lohnerhöhung " eigentlich zu sagen hat.

Innerlich springt ihm sofort der § 77(4) BetrVG in den Kopf.

Soll er jetzt tatsächlich die verordnete Harmonie dadurch stören dass er hier anmerkt dass diese BV höchstvermutlich unwirksam und rechtswid (oh nein, lassen wir dieses böse Wort) ist?

Sollte er gar P. Mertens den Rat geben sich als allererstes das notwendige Grundlagenwissen anzueignen ehe er sich an den Abschluß von Betriebsvereinbarungen wagt?

Nein! Das alles wäre doch nur pure Rechthaberei dieses längst verstorbenen Ägypters!

Darum wird er sich hier auch mit solchen Einwänden zurückhalten und ruft nur freundlich: "DocPille! Ihr Patient!"

Z
Z.Ickig

06.04.2006 um 08:46 Uhr

*schmunzel

FB
Frank B.

06.04.2006 um 09:31 Uhr

Ramses II du warst auch schon mal besser!

Mir fällt hier spontan der §77 Abs.3!!! BetrVG ein, darin heisst es:

(3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.

Demzufolge ist eine BV über Lohnerhöhung unzulässig, da unter Tarifvorbehalt! Ihr solltet euch in diesem Fall vertrauensvoll an eure Gewerkschaft wenden.

P
P.Mertens

06.04.2006 um 17:49 Uhr

also ich nehme mal an das da bei uns der letzte BR ein Fehler gemacht hatte also dürfte das Ding nicht BV heißen sondern es wäre ein Hausvertrag oder habe ich mich da falsch informiert?

K
Kölner

06.04.2006 um 17:55 Uhr

Also Hausvertrag habe ich auch noch nicht gelesen. Solltest Du einen Haustarifvertrag meinen, dann dürftet Ihr den auch nicht abschließen.

P
P.Mertens

06.04.2006 um 18:02 Uhr

nun ist bei mir alles vorbei also wen unser AG nicht in den AGV ist und sich nicht an tarif abschlüsse der ig metall hält und meint er will seine eigenen verträge machen was sollen oder dürfen wir da als BR machen?

F
Fayence

06.04.2006 um 18:25 Uhr

Hallo P.Mertens, kann Deine Verzweiflung nachvollziehen.

Die IG Metall hat dazu einen -aus meiner Sicht- guten Fragen- Antworten-Katalog erstellt. Der Link steht unten. Dann dürfte Dir auch klar werden, warum Du nur "ablehnende" Antworten bzgl. dieser BV erhältst.

Ansonsten gilt, "Meckern und Jammern verboten". ;-)

Gruß Fayence

http://www2.igmetall.de/homepages/bielefeld/tarifvertrge-fragenundantworten.html

@ Ramses II Du hast jetzt noch genau 9:01 Std. Zeit, Deinen Ruf wieder herzustellen.

K
Kölner

06.04.2006 um 18:29 Uhr

@P.Mertens Ich will mit Dir hier kein TVG-Seminar veranstalten, aber genau da liegt der Hund begraben. Man kann nichts im Rahmen einer BV abschließen, was durch Gesetz oder TV geregelt ist oder üblicherweise geregelt ist. Ausserdem ist hinsichtlich der Arbeitsentgelte unbedingt dem Individualschutz des AN Vorrang einzuräumen. Du kannst als BR keine kollektivrechtlich wirksamen Vereinbarung zu Entgelten abschließen oder herbeiführen.

P
P.Mertens

06.04.2006 um 18:49 Uhr

erst einmal an alle danke für die schnelle hilfe. ich weiß was ich jetzt erstmal machen muß lesen lesen und wenn ich damit durch bin und hoffentlich auch was im kopf behalten habe melde ich mich zurück

RI
Ramses II

06.04.2006 um 23:56 Uhr

Frank B.,

das ist nicht fair dass Du mich hier so zusammenstauchst nur weil mein Finger zu breit war für die eine Taste und deshalb die andere Tatse erwischt hat...

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