Dienstreise
Hallo Mein Kollege musste am Wochenende ( Sonntag ) in die USA fliegen ( Dienstreise) für 14 Tage , bekommt er die Dienstreise voll bezahlt ? Der § 612 BGB hilft mir wirklich nicht sehr weit weiter. Er hat ein AV mit Standort Berlin . Ich gehe davon aus weil er Sonnatg fliegen musste , gilt diese Zeit der Anreise als Arbeitszeit?
Community-Antworten (4)
22.07.2009 um 23:25 Uhr
@Blonderengele, in dem Fall ist die Dienstreise keine Arbeitszeit, soweit er im Flieger keine arbeitsvertraglichen Tätigkeiten ausübt.
22.07.2009 um 23:37 Uhr
@ridgeback .....,wenn der Arbeitgeber während des Fluges keine Arbeitsleistung abverlangt und ein Tarivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung keine andere Regelung enthält.
23.07.2009 um 00:28 Uhr
@ Blonderengele Ich habe mich noch mal mit dem Thema genauer beschäftigt. Meine vorherige Antwort ist so nicht ganz richtig.
Vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat von seinem Direktionsrecht gebrauch gemacht und die Dienstreise angeordnet gilt:
Wenn der Arbeitsvertrag keine Regelung enthält und auch keine kollektivvertraglichen Abmachungen bestehen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Reisezeiten, die in die regulären Arbeitszeiten fallen, als Arbeitszeit zu vergüten. (vgl. BAG, Urteil vom 08.12.1960, AP Nr.1 zu § 611 BGB Wegezeit)
Aber da die Dienstreise an einem Sonntag stattfindet, ist wohl davon auszugehen, dass keine reguläre Arbeitszeit mit einbezogen ist - oder? Dann gelten die oberen Antworten von ridgeback und mir.
23.07.2009 um 02:25 Uhr
ich erlaube mir zu zitieren:
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in dieser Grundsatzentscheidung mit einer Dauerproblematik der täglichen Arbeitsrechtspraxis beschäftigt: Es geht um die Frage, ob und inwieweit Reisezeiten während einer Dienstreise als Arbeitszeit einzuordnen sind. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Jobst-Hubertus Bauer, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht, ordnet das Bundesarbeitsgericht die Reisezeiten während einer Dienstzeit völlig zu Recht als Ruhezeit i.S. des Arbeitszeitgesetzes ein, wenn der Arbeitgeber zwar die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel anordnet, nicht aber die Erledigung von Arbeitsaufgaben während dieser Zeit vorschreibt. Ruhezeit ist der Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit herangezogen wird. Kann der Arbeitnehmer die Zeit in öffentlichen Verkehrsmitteln nach eigenem Belieben gestalten, kann es sich logischerweise nur um Ruhezeit und nicht im arbeitsvertragliche Arbeitszeit handeln.
Bauer weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es damit ganz entscheidend darauf ankommt, welche Anordnung der Arbeitgeber trifft, ob also der Arbeitnehmer während der Reise seine Zeit frei gestalten kann oder ob er gehalten ist zu arbeiten. Offen ist nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nach wie vor, ob die Reisezeit auch dann Arbeitszeit ist, wenn der Arbeitgeber die Nutzung eines Pkw anordnet, den der Arbeitnehmer selbst lenkt. Dafür spricht nach Ansicht von Bauer einiges, weil der Arbeitnehmer in diesem Falle vernünftigerweise sich auf den Straßenverkehr konzentrieren muss und dies kaum als Ruhezeit angesehen werden kann. Nur beiläufig erwähnt das Gericht die Frage der Vergütung. Nach der Entscheidung sind Reisezeiten, die nicht als Arbeitszeit einzuordnen sind, zwar nicht vergütungspflichtig, für die dienstübliche Arbeitszeit schuldet der Arbeitgeber die Verfügung aber bereits nach den Grundsätzen des Annahmeverzugs. Nicht bezahlen muss er dagegen Reisezeiten, die über die dienstübliche Arbeitszeit hinausgehen.
Quelle: Pressemitteilung des DAV (08.03.2007) http://www.juraforum.de
Verwandte Themen
Dienstreise eines BR Mitglieds
Hallo, bin erster Nachrücker und, sozusagen, ständiges Ersatzmitglied für ein BRM das sehr oft (auch mehrere Wochen) auf Dienstreise ist. Meine Frage: Bin ich als ein "vollwertiges" Mitglied des B
Verweigerung einer Dienstreise des BRV zur Beratung von mehreren Kollegen im Außendienst - was tun?
Hallo, ich bin Betriebsratsvorsitzender in einem Unternehmen mit einem hohen Anteil an Außendienstmitarbeitern. Diese sind 4 Geschäftstellen zugeordnet. In einer Geschäftsstelle gibt es jetzt massive
Abordnung/dienstreise - Mitbestimmungsrechte?
abordnung/dienstreise Hallo, auch wir haben da mal wieder ein Problem mit unserem AG. Eine Kollegin von uns soll für 14 Tage eine Kontrollfunktion in unserer 400 km entfernten Hauptstelle durchführe
Dienstreise - Ist ein Besuch eines BR-Seminars eine Dienstreise?
Moin! Mal ne bescheidene Frage: Ist ein Besuch eines BR-Seminar eine Dienstreise, bei der ich Spesen bekommen muß?
Dienstreise als SBV mit geheimen Ziel
Wir sind ein Unternehmen, in dem die Mitarbeiter in ganz Deutschland verstreut sind. als Schwerbehindertenvertreter sehe ich nun die Notwendigkeit, einen Kollegen aufzusuchen und mit ihm einige proble