Erstellt am 26.10.2009 um 13:40 Uhr von mainpower
Hallo,
was soll die Geheimiskrämerei?
Was ist wenn Dir in der fremden Stadt einer reinfährt oder Du ein Knöllchen bekommst? Oder, oder, oder................
Dann weiss der Chef auch wo Du warst.
Erstellt am 26.10.2009 um 13:46 Uhr von WilliM
Die Frage war nicht, warum ich es nicht sagen möchte, sondern ob ich es sagen muss.
Es wäre für die betroffene Person nämlich sehr wichtig, dass der Arbeitgeber es nciht erfährt.
Sicherlich kann höhere Gewalt eintreten, nur möchte ich alles tun, damit die Identität der Person geschützt ist.
Erstellt am 26.10.2009 um 13:48 Uhr von mainpower
Hallo,
dann trefft Euch an einem neutralem Ort.
Erstellt am 26.10.2009 um 13:51 Uhr von WilliM
Wäre es vielleicht mal möglich, meine Frage zu beantworten, als die Frage zu kritisieren ???
Wir sind ca. 600 km auseinander. Selbst wenn der neutrale Ort 50 km vom Wohnsitz des Schwerbehinderten entfernt wäre, wüsste der Arbeitgeber, wen ich beraten habe.
Erstellt am 26.10.2009 um 14:15 Uhr von BRHexe
@WilliM
Hallo
ich glaube, das du deinem AG, wenn er denn nachfragt wohin denn die Dienstreise geht, dies sagen mußt, da die Kosten dazu zu Lasten des AG gehen. Spätestens bei der Reisekostenabrechnung mußt du es angeben. Gibst du ein anderes Ziel an und die Sache kommt raus, hast du meineserachtens schlechte Karten im Bezug auf den Vorwurf Spesenbetrug.
Erstellt am 26.10.2009 um 15:23 Uhr von Petrus
Wie macht das euer BR in vergleichbaren Fällen?