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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstreise als SBV mit geheimen Ziel

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WilliM
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein Unternehmen, in dem die Mitarbeiter in ganz Deutschland verstreut sind. als Schwerbehindertenvertreter sehe ich nun die Notwendigkeit, einen Kollegen aufzusuchen und mit ihm einige problematische Themen persönlich zu erörtern.

Dazu möchte ich mich bei meinem Arbeitgeber abmelden und eine entsprechende Dienstreise beantragen. Einen Firmanwagen habe ich sowieso.

Das Problem besteht nun darin, dass ich dem Arbeitgeber nicht verraten möchte, in welche Stadt ich fahre, denn wenn der Arbeitgeber die Stadt kennt, kann er eindeutig zuordnen, wen ich besucht habe. Es gibt in dieser Gegend nämlich nur eine einzige schwerbehinderte Person.

Fragen:

Kann der Arbeitgeber mich zwingen, Genaueres über die Dienstreise zu sagen ? Was trage ich in in die Reisekostenabrechnung als Ziel-Ort ein ?

Schönen Gruß Willi

7.93906

Community-Antworten (6)

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Mainpower

26.10.2009 um 14:40 Uhr

Hallo, was soll die Geheimiskrämerei? Was ist wenn Dir in der fremden Stadt einer reinfährt oder Du ein Knöllchen bekommst? Oder, oder, oder................ Dann weiss der Chef auch wo Du warst.

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WilliM

26.10.2009 um 14:46 Uhr

Die Frage war nicht, warum ich es nicht sagen möchte, sondern ob ich es sagen muss.

Es wäre für die betroffene Person nämlich sehr wichtig, dass der Arbeitgeber es nciht erfährt.

Sicherlich kann höhere Gewalt eintreten, nur möchte ich alles tun, damit die Identität der Person geschützt ist.

M
Mainpower

26.10.2009 um 14:48 Uhr

Hallo, dann trefft Euch an einem neutralem Ort.

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WilliM

26.10.2009 um 14:51 Uhr

Wäre es vielleicht mal möglich, meine Frage zu beantworten, als die Frage zu kritisieren ???

Wir sind ca. 600 km auseinander. Selbst wenn der neutrale Ort 50 km vom Wohnsitz des Schwerbehinderten entfernt wäre, wüsste der Arbeitgeber, wen ich beraten habe.

B
BRHexe

26.10.2009 um 15:15 Uhr

@WilliM Hallo ich glaube, das du deinem AG, wenn er denn nachfragt wohin denn die Dienstreise geht, dies sagen mußt, da die Kosten dazu zu Lasten des AG gehen. Spätestens bei der Reisekostenabrechnung mußt du es angeben. Gibst du ein anderes Ziel an und die Sache kommt raus, hast du meineserachtens schlechte Karten im Bezug auf den Vorwurf Spesenbetrug.

P
Petrus

26.10.2009 um 16:23 Uhr

Wie macht das euer BR in vergleichbaren Fällen?

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