Folgender Sachverhalt hat sich in unserem Unternehmen ergeben:
Eine MA erkrankte im Februar 2006 und war bis zu ihrem Tod im Oktober ununterbrochen krank.
Wie sieht es mit ihrem Urlaub aus?
Der von 2006 ist verfallen, das ist klar.
Unsere Persa ist der Meinung, dass für dieses Jahr kein Anspruch bestand, da die MA keinen einzigen Tag arbeiten konnte. Ist das korrekt oder kann anteilig bis zu ihrem Tod ein Anspruch geltend gemacht werden?
Wäre dankbar, wenn ich zu einer Antwort auch entsprechende Gesetzesnachweise erhalten könnte.