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Urlaubsanspruch nach Tod eines Arbeitnehmers?

E
erodierer
Jan 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie mir bitte sagen ob bei Tod eines Arbeitnehmers nach langer Krankheit sein Urlaubsanspruch verfällt oder ob die Witwe noch Ansprüche hat ?

Mfg D. Schrepper

6.53604

Community-Antworten (4)

K
Kölner

14.11.2007 um 13:49 Uhr

@erodierer Verfällt. Eben weil es keinen Anspruchsberechtigten mehr gibt....

M
mille

14.11.2007 um 21:41 Uhr

@erodierer, soweit es den Urlaub betrifft hat Kölner wohl recht. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Witwe evt. trotzdem noch Ansprüche haben könnte. Dazu müßte man wissen, ob es einen gültigen Tarifvertrag gibt. Im Manteltarif des Grosshandel Pfalz ist es so geregelt, dass die Bezüge für den Sterbemonat, je nach Betriebszugehörigkeit, für 1 bis 4 Monate weiter gezahlt werden.

E
erodierer

15.11.2007 um 14:23 Uhr

Hallo mille und Kölner,

vielen Dank für eure Antworten. Leider gibt es bei uns keinen Tarifvertrag, bin im Osten(Thüringen) zu Hause. Es ist hier sehr schwer etwas zu bewegen. 10% der Arbeitnehmer sind nur organisiert.

W
Waschbär

15.11.2007 um 17:05 Uhr

@ll,

Mir stellt sich grade die Frage sollte der verstorbne einen Urlaubsanspruch haben und ihn in Anspruch nehmen. Ist er dann wieder Lebendig ? oder bleib er Tot oder ist er ein Lebendertoter ? Und fallen Zombies unter die BetrVG ?

Aber sollte es sich hier um einen "Echten" Thrad handeln. Nein der Anspruch geht nicht über bzw er kann nicht Vererbt werden .Nicht mal hier im Westen, wo Honig und Milch fliesst oder mal geflossen sein sollte befor alle Firmen in den Osten gingen, weil dort die Menschen in keiner GEW sind und der AG dort Sklavengehälter Zahlen darf .

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