Hallo, ich möchte wissen, ob der AG verpflichtet ist einen Jahresdienstplan zu erstellen. Ich bin der Auffassung, dass er verpflichtet ist. Btr.Verf.G § 87 Abs. 1.Nr.2. Der AG bestreitet die Festlegung auf jeden Tag des Jahres und ist der Auffassung, dass ein Plan für acht Wochen reicht. Wer kann mir dazu aktuelle Gerichtsbeschlüsse benennen?
,,Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der AZ auf die einzelnen Wochentage''.