Jahresdienstplan im Rettungsdienst
Hallo, ich möchte wissen, ob der AG verpflichtet ist einen Jahresdienstplan zu erstellen. Ich bin der Auffassung, dass er verpflichtet ist. Btr.Verf.G § 87 Abs. 1.Nr.2. Der AG bestreitet die Festlegung auf jeden Tag des Jahres und ist der Auffassung, dass ein Plan für acht Wochen reicht. Wer kann mir dazu aktuelle Gerichtsbeschlüsse benennen? ,,Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der AZ auf die einzelnen Wochentage''.
Community-Antworten (2)
13.10.2007 um 18:49 Uhr
teile Deine Auffassung nicht.... wie und wo siehst Du denn diese Verpflichtung?
13.10.2007 um 18:55 Uhr
Michel, ich habe mal bei meinen Rett Sann Kollegen, von früher nach gefragt. Keiner sagt das der AG das muss erst recht nicht im 87,2 .... Es gibt welche die haben noch Jahrespläne,aber die Tendenz ist wohl auch wegen der Personal "optimierung" erher sinkend.
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