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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Jahresdienstplan im Rettungsdienst

M
Michel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich möchte wissen, ob der AG verpflichtet ist einen Jahresdienstplan zu erstellen. Ich bin der Auffassung, dass er verpflichtet ist. Btr.Verf.G § 87 Abs. 1.Nr.2. Der AG bestreitet die Festlegung auf jeden Tag des Jahres und ist der Auffassung, dass ein Plan für acht Wochen reicht. Wer kann mir dazu aktuelle Gerichtsbeschlüsse benennen? ,,Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der AZ auf die einzelnen Wochentage''.

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Community-Antworten (2)

P
paula

13.10.2007 um 18:49 Uhr

teile Deine Auffassung nicht.... wie und wo siehst Du denn diese Verpflichtung?

W
Waschbär

13.10.2007 um 18:55 Uhr

Michel, ich habe mal bei meinen Rett Sann Kollegen, von früher nach gefragt. Keiner sagt das der AG das muss erst recht nicht im 87,2 .... Es gibt welche die haben noch Jahrespläne,aber die Tendenz ist wohl auch wegen der Personal "optimierung" erher sinkend.

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