Kündigung über den Winter mit Zusage, im Frühjahr wieder eingestellt zu werden - verbindlich?
Hallo zusammen, vieleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ein Bekannter von mir arbeitet als Maler (seit mehr als 10 Jahren beim selben Betrieb). Sein Arbeitgeber kündigt im Winter regelmäßig einem Teil der Angestellten mit der Zusage sie im Frühjahr wieder einzustellen. Laut meinem Bekannten gab es da auch bisher nie Probleme, wobei er selber von der Kündigung noch nie betroffen war. Nun geht es ihm zur Zeit gesundheitlich nicht besonders gut und er überlegt, ob er sich dieses Jahr freiwillig im Winter kündigen läßt, um dann im Frühjahr wieder anzufangen. Sein Arbeitgeber (bzw. der Meister) ist von der aktuellen Krankheit nicht besonders begeistert und die Frage ist, ist so eine Zusage verbindlich oder kann der Arbeitgeber im Frühjahr sagen, ne dich will ich doch nicht mehr?
Community-Antworten (3)
18.11.2007 um 20:18 Uhr
Hallo Natürlich ist so eine Zusage nicht verbindlich, wie sieht es denn damit aus, dass er seinen Arbeitsvertrag ruhen läßt? Bei uns in der Firma geht das zum Beispiel, sozusagen unbezahlter Urlaub.
18.11.2007 um 21:10 Uhr
carrie, unbezahlter Urlaub? Wo soll der Kollegen den bitte sein Geld her bekommen. Der Kollege hätte kein Anspruch auf Arbeitslosengeld und müsste seine Krankenversicherung selbst bezahlen.
meik, der Kollege sollte auf seinen Arbeitsplatz bestehen. Er hat jetzt eine Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren und seinen erworbenen Besitzstand (Gehalt,Urlaub,usw.). Würde er sich kündigen lassen, könnte die Agentur für Armut eventuell eine Sperre verhängen und bei einer neuen Einstellung würde er wieder mit seiner Betriebszugehörigkeit bei null anfangen. Gerade jetzt, wo es im gesundheitlich nicht so toll geht, ist die Betriebszugehörigkeit sehr wichtig. Auch würde ich vermuten, dass der AG deinen Bekannten wegen den gesundheilichen Problemen nicht wieder einstellen wird.
19.11.2007 um 00:26 Uhr
Ja gut, dass wäre jetzt für den Fall, dass er in der Zeit woanders arbeiten könnte!
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