Dienstplan
Da unser Unternehmen Veranstaltungen durchführt, gibt es für diese Zeiten Dienstpläne. Ansonsten gelten für uns die normalen Bürozeiten. Der Chef trägt die Kollegen neuerdings einfach ein, ohne dies vorher abzusprechen z.b. hat ein Kollege immer Montags einen fest angemeldeten Nebenjob, der um 18.00 startet. Jetzt wird dieser Kollege in den Dienstplan für genau diesen Tag bis 20.00 Uhr eingetragen oder eine Kollegin an ihrem dienstfreien Tag. Dazu kommt noch die Aussage, wenn ihr nicht könnt, dann sorgt für Ersatz. Meine Frage: muss der Arbeitnehmer für Ersatz sorgen, wenn er verhindert ist? Und ist es rechtmäßig Kollegen an freien Tagen einzuteilen? In unserer Betriebsvereinbarung gibt es hierzu nichts, bislang hat es auch immer gut mit Absprachen funktioniert. Jetzt beruft sich der Vorgesetzte auf sein Weisungsrecht und verlangt gleichzeitig vom Arbeitnehmer auch noch selbst Ersatz zu beschaffen. Wie sieht hier die rechtliche Lage auf`? Vielen Dank für Eure Antworten
Community-Antworten (8)
25.11.2021 um 17:48 Uhr
Hier mal 2 Links. Wenn was nicht klar ist einfach noch mal Nachfragen.
https://www.schichtplanfibel.de/urteile.htm
Ich würde auch einmal so behaupten das der AG hier Schadensersatzpflichtig ist, wenn er weiß das ein MA zu der Zeit schon immer einen Nebenjob ausführt und ihn trotzdem zu der Zeit einfach im eigenem Betrieb zur Arbeit verpflichten will. Ein alleiniges Weisungsrecht gibt es hier nicht wenn ein BR im Betrieb ist.
26.11.2021 um 07:51 Uhr
Ich würde mal zusätzlich mal einwerfen was steht im Arbeitsvertrag zu den Arbeitszeiten?
26.11.2021 um 09:48 Uhr
der BR kann einem solchen Plan ja auch widersprechen
26.11.2021 um 10:42 Uhr
Danke für Eure Antworten, der BR bekommt zwar den Plan, aber hat natürlich nicht den Überblick, wer wie kann. Hier geht es darum, schon im Vorfeld zu klären, dass der AG nicht einfach bestimmte Personen einsetzen kann, wenn sie an diesem Tag nicht arbeiten, dazu gibt es z.b. einen Arbeitsvertrag in dem steht, dass der Arbeitnehmer nur von Montag bis Donnerstag arbeitet. Dieser steht aber Freitags auf dem Dienstplan ohne vorige Absprache. Zudem kommt, dass nun behauptet wird, er müsse sich selber um Ersatz kümmern, wenn er nicht kann. In den Arbeitsverträgen steht, dass wir ausnahmsweise an Wochenenden arbeiten müssen, wenn Veranstaltungen sind. Diese sind aber begrenzt auf eine bestimmte Anzahl von Wochenendtagen. Das Problem hier ist, dass man die Kollegen nun einfach auch in der Woche einsetzt ohne vorher zu fragen. Das führt eben dazu, dass einige nicht können, wegen Nebenjobs oder Teilzeit und verlangt, sie sollen selber für Ersatz sorgen. Das ist meines Erachtens nicht richtig, unser BR ist recht arbeitgebernah und vermeidet gerne jeden Konflikt. Daher wäre es für mich sehr hilfreich, wenn ich einen Paragraphen hätte, auf den ich mich berufen kann, lieben Dank
26.11.2021 um 10:42 Uhr
Das Problem ist hier wohl das der BR gar nicht weiß was er darf/muss. Es hatte doch in der Vergangenheit immer geklappt, also warum sollen wir uns da einmischen und uns die geplanten Dienstpläne zukommen lassen um sie zu genehmigen oder aber ab zu lehnen. Der BR verzichtet hier auf seinen extenziellen Grundrechte und Grundpflichten. So etwas geht irgendwann immer nach hinten los.
26.11.2021 um 10:56 Uhr
Neroli Ich hatte dir 2 Links hier rein gesetzt. Gerade in dem Link mit der Schichtfibel steht wo die Mitbestimmung steht im § 87. BetrVG. Die dort aufgeführten Urteile sollten dir dies noch untermauern. Und wenn man so wie jetzt weiß das es auch Personen mit Nebenjobs gibt, dann lässt man sich entweder eine Liste vom AG kommen oder recherchiert sich das selber nach. Notfalls jeden Einzelnen Fragen. Ich würde aber so vor gehen. Chef gibst du uns nicht die Liste mit den Personen die Nebenjobs haben werden wir die Dienstpläne nicht genehmigen. Würde ich in eurem Betrieb sein und würde meinen Nebenjob dadurch verlieren, der dem AG ja bekannt ist, würde ich Klage auf Schadensersatz einreichen.
Nachtrag Ein Arbeitnehmer hat nicht für Ersatz zu sorgen. Das ist die Arbeit des Arbeitgebers.
26.11.2021 um 11:09 Uhr
Hier noch mal 2 Links. Beachte in dem ersten §87 Abs.1 Nr.2
26.11.2021 um 11:18 Uhr
@Dummerhund, ja lieben Dank, genau das habe ich gesucht.
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