Arbeitszeitveränderung
Unser Arbeitszeiten sollen sich von einem Zweischichtsystem auf ein Dreischichtsystem ändern und das von einer auf die andere Woche und auf unbestimmte Zeit. Der Betriebsrat ist in der Angelegenheit übergangen worden. Wie sieht es mit einer ärztlichen Untersuchung aus,ist diese nicht verraussetzung bei Nachtschicht? Wieviel Vorlaufzeit muß der Arbeitgeber den Arbeitern einräumen? Vielen Dank!
Community-Antworten (4)
02.02.2011 um 16:32 Uhr
Servus!!
Erster Tipp: Wenn im Arbeitsvertrag steht " im Zweischichtbetrieb" hat die GL keine Chance den Mitarbeiter in die Nachtschicht zu befördern! Wenn drinsteht " im Schichtbetrieb" siehts schon anders aus! Außerdem muss der Betriebsrat der Schichterhöhung zustimmen und darf nicht übergangen werden! Habt ihr die CD von WAF " Betriebsräte Software" ? da steht sowas drin! Ich schau mal nach und melde mich nochmal
02.02.2011 um 16:52 Uhr
» Beteiligungsrechte des Betriebsrats Nach der herrschenden Meinung unterliegt die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, so auch BAG, 27.01.1998 AP Nr. 14(vgl. Fitting § 87 Rn. 103 bis 105.
Der Betriebsrat hat, gem. Eingangssatz § 87 BetrVG, sofern eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von folgenden Angelegenheiten:
nach § 87 Abs.1 Nr. 2 · Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, · Lage der Pausen, · Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
» Beispiele · gleitende Arbeitszeit, · Einführung oder Abbau von Schichtarbeit, · Aufstellung von Dienstplänen, · Einrichtung und Ausgestaltung einer Rufbereitschaft, · Einführung von Bereitschaftsdienst, · Telearbeit, Betriebszeit des Computers, · Arbeitszeitverlegungen, · Einführung, Ausgestaltung, Änderung oder Abschaffung von beliebigen Arbeitszeitmodellen.
Der letzte Satz betrifft euch ( einführung - Änderung von beliebigen Arbeitszitmodellen) Also jetzt Zweischicht in Zukunft Dreischicht = Änderung = Mitbestimmung ( wenn es bei euch nicht Tariflich geregelt ist!) Dann suche im Arbeitszeitgesetz §6 Nacht und Schichtarbeit raus, da steht einiges " wer keine Nachtschicht machen darf!!!
gez. winnetou
02.02.2011 um 17:28 Uhr
Der Betriebsrat ist in der Angelegenheit übergangen worden. Einstweilige Verfügung gegen diese Maßnahme... Dann beginnen die Verhandlungen - wenn ihr soweit seid, frag erneut nach. Um genaueres zu klären ist es noch zu früh. Erst mal diese Maßnahme stoppen!!!
07.02.2011 um 13:56 Uhr
Hallo Winnetou Ich möchte mich noch Herzlich bei Dir bedanken. Deine Auslegung hatt gereicht um so viel Druck zu erzeugen, das es am 16.02. zuerst einmal zu neuen Verhandlungen kommt. Gruß Chris
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