Unser Arbeitszeiten sollen sich von einem Zweischichtsystem auf ein Dreischichtsystem
ändern und das von einer auf die andere Woche und auf unbestimmte Zeit.
Der Betriebsrat ist in der Angelegenheit übergangen worden.
Wie sieht es mit einer ärztlichen Untersuchung aus,ist diese nicht verraussetzung bei
Nachtschicht?
Wieviel Vorlaufzeit muß der Arbeitgeber den Arbeitern einräumen?
Vielen Dank!