Erstellt am 02.02.2011 um 15:32 Uhr von winnetou
Servus!!
Erster Tipp: Wenn im Arbeitsvertrag steht " im Zweischichtbetrieb" hat die GL keine Chance den Mitarbeiter in die Nachtschicht zu befördern!
Wenn drinsteht " im Schichtbetrieb" siehts schon anders aus!
Außerdem muss der Betriebsrat der Schichterhöhung zustimmen und darf nicht übergangen werden!
Habt ihr die CD von WAF " Betriebsräte Software" ? da steht sowas drin!
Ich schau mal nach und melde mich nochmal
Erstellt am 02.02.2011 um 15:52 Uhr von winnetou
» Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Nach der herrschenden Meinung unterliegt die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, so auch BAG, 27.01.1998 AP Nr. 14(vgl. Fitting § 87 Rn. 103 bis 105.
Der Betriebsrat hat, gem. Eingangssatz § 87 BetrVG, sofern eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von folgenden Angelegenheiten:
nach § 87 Abs.1 Nr. 2
· Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit,
· Lage der Pausen,
· Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
» Beispiele
· gleitende Arbeitszeit,
· Einführung oder Abbau von Schichtarbeit,
· Aufstellung von Dienstplänen,
· Einrichtung und Ausgestaltung einer Rufbereitschaft,
· Einführung von Bereitschaftsdienst,
· Telearbeit, Betriebszeit des Computers,
· Arbeitszeitverlegungen,
· Einführung, Ausgestaltung, Änderung oder Abschaffung von beliebigen Arbeitszeitmodellen.
Der letzte Satz betrifft euch ( einführung - Änderung von beliebigen Arbeitszitmodellen)
Also jetzt Zweischicht in Zukunft Dreischicht = Änderung = Mitbestimmung ( wenn es bei euch nicht Tariflich geregelt ist!)
Dann suche im Arbeitszeitgesetz §6 Nacht und Schichtarbeit raus, da steht einiges " wer keine Nachtschicht machen darf!!!
gez. winnetou
Erstellt am 02.02.2011 um 16:28 Uhr von DonJohnson
*Der Betriebsrat ist in der Angelegenheit übergangen worden.*
Einstweilige Verfügung gegen diese Maßnahme... Dann beginnen die Verhandlungen - wenn ihr soweit seid, frag erneut nach. Um genaueres zu klären ist es noch zu früh. Erst mal diese Maßnahme stoppen!!!
Erstellt am 07.02.2011 um 12:56 Uhr von chrismt
Hallo Winnetou
Ich möchte mich noch Herzlich bei Dir bedanken.
Deine Auslegung hatt gereicht um so viel Druck zu erzeugen,
das es am 16.02. zuerst einmal zu neuen Verhandlungen kommt.
Gruß Chris