Arbeitszeitveränderung - was wenn der Arbeitnehmer dieser Änderung seines Arbeitsvertrags nicht zustimmt?
Hallo,wenn der AG die Arbeitszeit von Mo. auf Fr. auf Die. bis Samstag verlegen möchte, muss da der Betriebsrat zustimmen. Und wenn es nur wenige Mitarbeiter betrifft, muss dann auch der Mitarbeiter zustimmen?Immerhin würde sich dann sein Arbeitsvertrag ändern. Was wenn der Mitarbeiter da nicht zustimmt.Kann er gekündigt bekommen?Gibt es irgendwo ein Urteil darüber?
Community-Antworten (4)
24.04.2006 um 17:36 Uhr
Hi,steht etwas in euren Arbeitsverträgen über die Arbeitszeit??
24.04.2006 um 21:53 Uhr
In den Arbeitsverträgen steht eine Arbeitszeit von Montag bis Freitag.
24.04.2006 um 22:07 Uhr
Wie begründet der Arbeitgeber denn die betriebliche Notwendigkeit?
25.04.2006 um 09:19 Uhr
Guten Morgen, ausschlaggebend ist zunächst der Arbeitsvertrag.
Eine Veränderung der Arbeitszeit ist nur möglich,wenn der AN einverstanden ist.Dies gilt selbst dann,wenn die anderen AN in einer Abstimmung sich für andere Arbeitszeiten aussprechen,und auch dann,wenn der Betriebsrat mit einer Änderung einverstanden ist.Gegebenenfalls müsste der Arbeitgeber mit einer Änderungskündigung reagieren. Gibt es eine Betriebsvereinbarung über die Änderung der Arbeitszeit,so wirkt diese unmittelbar und zwingend.
Wenn der MA nicht zustimmt:Der AG kann den MA nicht abmahnen oder gar kündigen,weil er ja nicht gegen seine Arbeitspflichten verstossen hätte.
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