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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeitveränderung - was wenn der Arbeitnehmer dieser Änderung seines Arbeitsvertrags nicht zustimmt?

Z
zaubermaus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,wenn der AG die Arbeitszeit von Mo. auf Fr. auf Die. bis Samstag verlegen möchte, muss da der Betriebsrat zustimmen. Und wenn es nur wenige Mitarbeiter betrifft, muss dann auch der Mitarbeiter zustimmen?Immerhin würde sich dann sein Arbeitsvertrag ändern. Was wenn der Mitarbeiter da nicht zustimmt.Kann er gekündigt bekommen?Gibt es irgendwo ein Urteil darüber?

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Community-Antworten (4)

D
DocPille

24.04.2006 um 17:36 Uhr

Hi,steht etwas in euren Arbeitsverträgen über die Arbeitszeit??

Z
zaubermaus

24.04.2006 um 21:53 Uhr

In den Arbeitsverträgen steht eine Arbeitszeit von Montag bis Freitag.

RI
Ramses II

24.04.2006 um 22:07 Uhr

Wie begründet der Arbeitgeber denn die betriebliche Notwendigkeit?

D
DocPille

25.04.2006 um 09:19 Uhr

Guten Morgen, ausschlaggebend ist zunächst der Arbeitsvertrag.

Eine Veränderung der Arbeitszeit ist nur möglich,wenn der AN einverstanden ist.Dies gilt selbst dann,wenn die anderen AN in einer Abstimmung sich für andere Arbeitszeiten aussprechen,und auch dann,wenn der Betriebsrat mit einer Änderung einverstanden ist.Gegebenenfalls müsste der Arbeitgeber mit einer Änderungskündigung reagieren. Gibt es eine Betriebsvereinbarung über die Änderung der Arbeitszeit,so wirkt diese unmittelbar und zwingend.

Wenn der MA nicht zustimmt:Der AG kann den MA nicht abmahnen oder gar kündigen,weil er ja nicht gegen seine Arbeitspflichten verstossen hätte.

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