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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

3 G am Arbeitsplatz

B
BMG1974
Nov 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, Unser AG möchte ab Mittwoch 24.11 die ungeimpften MA erst an die Arbeit lassen und dann zeitnah einen schnelltest durchzuführen. Unserer Dienstbeginn ist um 4.00 Uhr und um 13.00 Uhr, wir als BR sehen das als Fragwürdig, weil ein nachweis vor Dienstbeginn angeordnet ist. Darf unserer AG es so machen? Oder können wir als BR den AG auf diese Anordnung hinweisen und wenn ja wie? Paragraphen und Rechtsprechungen wären Hilfreich. Standort Schleswig-Holstein Danke im Voraus

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Community-Antworten (4)

K
Kjarrigan

23.11.2021 um 11:30 Uhr

Klar kann der AG das so machen - er muss nur bei Kontrollen mit den Konsequenzen leben.

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~3-G-Regel-am-Arbeitsplatz-gilt-ab-sofort~.html

C
celestro

23.11.2021 um 11:31 Uhr

"weil ein nachweis vor Dienstbeginn angeordnet ist."

Das ergibt sich ... woraus? Und wenn die Antwort "Corona-Verordnung" hast Du doch auf Deine Fragen schon die Antwort ....

R
Relfe

23.11.2021 um 11:48 Uhr

zumZweck des Test darf der AN auf das Betriebsgelände

https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html

Beschäftigte und auch die Arbeitgeber selbst dürfen eine Arbeitsstätte nur betreten, wenn sie einen Nachweis mit sich führen, der den Status genesen, geimpft oder getestet (3G-Nachweis) belegt. Ausnahmen sind ausschließlich

für die Wahrnehmung von Testangeboten in der Arbeitsstätte, die der Erlangung eines Testnachwachweises dienen und
für die Wahrnehmung von Impfangeboten in der Arbeitsstätte

vorgesehen.

Die 3G-Nachweispflicht gilt auch für Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Rechtsprechung? das gilt erst ab morgen!

A
Andrar

25.11.2021 um 09:32 Uhr

Grundsätzlich sind die Test 24 Stunden mindestens gültig. Man kann also den Test auch am Vortag machen und bei Arbeitsbeginn vorlegen.

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